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Weiß nicht wo es hin gehört.
Ne Frage es läuten ja laufend welche am Tel an. Die einen etwas verkaufen will usw.
Und freundin haben sie nur fragen gestellt die man mit Ja beantworten "tut" dann wollten die die Ko. Nr. natü+rlich hat sie diese direkt rausgerückt .
Jetzt haben wir ein [Firmenname entfernt] für 50€ das dann damit wohl abgetan ist.
Und die hat noch bei was anderen wo man monatlich zahlt, haben aber noch kein bescheit darüber. "toll"
Kann man diese nicht zahlen oder ist man ein rechts- mässigen Vertrag eingegangen oder kann man wenn die das Geld abbuchen einfach zurück buchen?
Hat ja nichts unterschrieben.
Und Tel läuft auf meinen Namen. Freundin und ich wohnen in ne Lebensgem.
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 29.04.06, 15:26 Titel:
Bitte keinene Namen hier nennen! Danke! _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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Auch telefonisch abgeschlossene Verträge sind wirksam.
Allerdings hat man in der Regel ein 14tägiges Widerrufsrecht, von dem man in so einem Fall (am besten schriftlich) Gebrauch machen sollte.
Auch telefonisch abgeschlossene Verträge sind wirksam.
Allerdings hat man in der Regel ein 14tägiges Widerrufsrecht, von dem man in so einem Fall (am besten schriftlich) Gebrauch machen sollte.
das kann man nun nicht ganz so stehen lassen. selbstverständlich kann man per telefon einen wirksamen vertrag schliessen. wenn aber eine partei einen vertragsabschluss bestreitet, ist die andere partei in der beweispflicht.
die bekanntgabe eine kontoverbindung reicht wohl kaum als nachweis aus. ein widerruf ist daher m.e. nicht nötig.
es sollte allerdings das eigene konto überprüft werden und ggf. unberechtigte lastschriften zurückgebucht werden.
lässt man mehere lastschriften durchgehen, könnte das als zustimmung zum vertrag gewertet werden.
diese ganzen los und lottoverkäufer, die mit einem coldcall versuchen die leute zu überrumpeln, arbeiten nach diesem prinzip.
Sorry mit namen.
Rechtschreibung ich benutze meine eigene
In den Agb die die jezt zugeschickt haben steht was von
" Der Lospreis gild ferner als Rechtzeitig Bezahlt, wenn der Spielteilnehmer über ein seiner Verfühgungsmacht unterliegendes Konto einen Abbuchungsauftrag erteilt oder der LE/vst einzugsermächtigung einräumt, es sein denn,die durchführung des lastschriftverfahrens scheitert oder verzögert sich aus gründen, die der Lotterieteilnehmer nicht vertreten hat. Gewinnberechtigt ist der Spielteilnehmer an den jeweiligen Ziehungen aber nur, wenn einen Einzug nicht nachträglich wiedersprochen wurde.
3. bei verspäteter Zahlung ist die Le/vst an ihr Losangeboht nicht mehr gebunden. nimmt sie die Zahlung dennoch an, erhält das Los seine Gewinnberechtigung ab dem auf die Annhame folgenden tag."
so ein auszug..
geht es wenn ich einfach zurückbuche oder bekomme ich dann "ärger" von denen. bzw ne anzeige oder sonstiges?
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