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Versandkosten für Nacherfüllung beim Online-Kauf

 
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mtheg
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 13:10    Titel: Versandkosten für Nacherfüllung beim Online-Kauf Antworten mit Zitat

Hallo,

habe einen kleinen Fall:

Verbraucher V kauft bei Unternehmer U im Online-Shop einen PC. Nachdem dieser Bezahlt und geliefert wurde, stellt sich heraus, dass die eingebaute Soundkarte nicht funktioniert. Dies reklamiert V unverzüglich bei U. U weißt darauf hin, dass er zur Nacherfüllung bereit sei, allerdings müsste V den PC auf eigene Kosten in die Werkstatt des U verschicken, denn laut den AGB des U fallen die Kosten der Lieferung im Falle der Nacherfüllung zu lasten des Käufers. V seinerseits beruft sich auf §439 II BGB und verlangt, den PC zum Zwecke der Reparatur unfrei an U versenden zu können.

Wie ist die Rechtslage?

Welches Verhalten ist V zu raten?

Danke für Eure Hilfe!
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 16:58    Titel: Re: Versandkosten für Nacherfüllung beim Online-Kauf Antworten mit Zitat

mtheg hat folgendes geschrieben::
U weißt darauf hin, dass er zur Nacherfüllung bereit sei, allerdings müsste V den PC auf eigene Kosten in die Werkstatt des U verschicken, denn laut den AGB des U fallen die Kosten der Lieferung im Falle der Nacherfüllung zu lasten des Käufers.


1. Wie ist der exakte Wortlaut der AGB-Vertragsbestimmungen, auf die sich U beruft?

2. Gegenüber einem Verbraucher könnte sich U nicht auf AGB-Klauseln berufen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den gesetzlichen Vorschriften abweichen.

Zitat:
V seinerseits beruft sich auf §439 II BGB und verlangt, den PC zum Zwecke der Reparatur unfrei an U versenden zu können.


§ 439 Absatz 2 BGB bestimmt lediglich, daß der Verkäufer die zur Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen hat. Daraus läßt sich nicht herleiten, daß der Verkäufer auch die (Strafporto-)Kosten aus einer unfrei durchgeführten Versendung zwecks Nacherfüllung zu tragen hätte.

Und angenommen, es würde (per AGB) vereinbart, daß im Reklamationsfall keine unfreien Rücksendungen zulässig sein sollten. Dann würde mit dieser Klausel vermutlich nicht zum Nachteil eines Verbrauchers von gesetzlichen Vorschriften abgewichen (solange nicht auch eine Vereinbarung über eine Abwälzung von Reklamations-Rücksendekosten auf einen Verbraucher getroffen würde.) Eventuell wäre es jedoch wg. Verbraucherbenachteiligung unzulässig, bei Rücksendungen nach einem gesetzlichen Fernabsatz-Widerruf eine unfreie Rücksendung vertraglich auszuschließen.

V kann meines Erachtens "normale Paket-Versandgebühren" von U ersetzt verlangen, die ihm aus dem Transport der Sache zwecks Nacherfüllung entstanden sind.

mbG
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