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Beurlaubung eines Beamten für 1 bis 2 Jahre

 
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taxtax
Gast





BeitragVerfasst am: 15.11.04, 14:52    Titel: Beurlaubung eines Beamten für 1 bis 2 Jahre Antworten mit Zitat

Hallo,
habe gerade dieses Forum entdeckt und muss gleich eine Frage stellen, zu der ich bisher nocht nicht die passende Antwort gefunden habe

Sachverhalt:

Ich bin seit 2 Jahren mit meiner Freundin zusammen, die jedoch im Ausland lebt. Wir sehen uns somit nur während unserer Urlaubszeiten. Im nächsten Jahr soll jedoch geheiratet werden.

Da ich nun seit 9 Jahren im Sozialamt arbeite und mich mein "liebes" Publikum leider auch noch zuhause und teilweise im Schlaf beschäftigt, ich also nach Feierabend nicht wirklich abschalten kann, möchte ich mir gerne eine Auszeit von 1 bis 2 Jahren gönnen.

Diese Zeit möchte ich bei meiner Freundin und ihrer Tochter im Ausland verbringen.

Unter welchen Voraussetzungen ist dieses möglich, ohne dass ich meinen Beamtenstatus aufgeben muss.
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lawyer
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Schau einmal in das Beatmengesetz Deines Landes. Dort findest Du eine Beurlaubung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen (ohne Fortzahlung der Bezüge). Diese Beurlaubung könntest Du nutzen. Hier gilt allerdings ein grundsätzliches Nebentätigkeitsverbot. Sofern du dort nicht arbeiten möchtest, dürfte es keine Probleme geben. Du musst aber an Deinen krankenversicherungsschutz denken. Du bist während der Beurlaubung nicht beihilfeberechtigt.
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lawyer
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Schau einmal in das Beamtengesetz Deines Landes. Dort findest Du eine Beurlaubung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen (ohne Fortzahlung der Bezüge). Diese Beurlaubung könntest Du nutzen. Hier gilt allerdings ein grundsätzliches Nebentätigkeitsverbot. Sofern du dort nicht arbeiten möchtest, dürfte es keine Probleme geben. Du musst aber an Deinen krankenversicherungsschutz denken. Du bist während der Beurlaubung nicht beihilfeberechtigt.
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