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Verfasst am: 01.11.04, 17:52 Titel: beihilfe, krankenkasse und kultusministerium
Hallo.
Darf das Kultusministerium(z.B: vom Freistaat Bayern) bei der Entscheidung ob eine neue Person, die aktuell ihren Vorbereitungsdienst absolviert, eingestellt wird, Informationen bei Krankenkassen oder der Beihilfe einholen, um über den Gesundheitszustand der zu beschäfftigenden Person bescheid zu wissen?
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