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Verfasst am: 26.04.06, 21:50 Titel: Rattenplage?? Wer muß beweisen??
Wir hatten vor kurzem eine Bürgerversammlung der Stadtverwaltung zum Thema Rattenplage. Die Stadt behauptet es gäbe vermehrt Ratten, hatte aber keine schlüßigen Beweise bzw. Argumente um die Behauptung zu festigen. In jedem Stadtteil wird nun angeordnet, daß eine private Firma Fallen und Köder auslegt und jeder Haushalt sich an den Kosten beteiligen muss. Wer sich weigert, wird auf Zahlung verklagt. Die Kosten betragen mind. 100,00 Euro bis 200,00 Euro jährlich. Wir wohnen in einem Neubaugebiet und hatten noch nie Probleme damit. Im Altort gibt es auch Bauernhöfe die, nach Meinung vieler Bürger keine Rattenplage haben. Sicherlich kommt es im landwirtschaftlichen Gehöft zum Auftreten von vereinzelten Tieren allerdings hat noch keiner die Veranlassung gehabt einen Kammerjäger zu rufen oder diese Tiere zu melden.
Frage von mir:
Kann die Stadt eine solche Maßnahme verordnen? Welche Beweise muss sie für die Durchsetzung eines solchen Beschlusses aufführen? Hat der Bürger keine Rechte mehr wenn er der Meinung ist, daß eine "Plage" nicht vorhanden ist? Nachdem es sich bei der Versammlung um keine Anhörung handelte sondern es war gleich ein Vertreter der privaten Firma vor Ort und die Servicevereinbarung mit jedem Bürger war auch schon gedruckt, liegt die Vermutung nahe dass hier im Vorfeld schon der Beschluß da war und wir parieren müssen.
Es wäre schön, wenn ich in diesem Forum eine fachkundige Auskunft bekommen könnte bzw. die Nennung von Präzedenzfällen ( richtig geschrieben?? ) wo ein solcher Beschluss im Namen der Bürger abgelehnt wurde.
Besten Dank schon im Vorraus!
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