Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - gardinenpflicht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

gardinenpflicht
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
martzk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 13:33    Titel: gardinenpflicht Antworten mit Zitat

hallo

kurze frage..
ich bin in eine neue wohnugn eingezogen
im schlafzimmer habe ich keine gardinen rollos oder sonst sowas.. kam einfach noch nicht dazu...

bin nun seit 3 wochen in der wohnung
meine freundin übernachtet fasst täglich bei mir

nun kam ein brief von jeman dder mir gegenüber vom schlafzimmer wohnt..
diese dame schrieb mir sie findet es toll dass ich so ein ausgefülltest sexualleben habe aber sie will nicht daran teilnehmen denn dass sieht sie jedes mal wenn sie durch den flur geht

*zuerst mal lachpause denn die hab ich auch gebraucht* *g*

nun ja... gibt es ein recht dass mich verpflichtet gardinen haben zu müssen? oder beim sex alles zu verdunkeln und so zu machen dass keiner reinsehen kann???

wir wohnen im 1. stock und die sicht ausn schlafzimmer ist nicht mehr als nen baum undnen hinterhof von nem cafe.. aber eben auch so paar andere fenster (max. 8 stück) und davon gehört wohl eines der dame ^^

was tun?
ich meine klar ich werde mir so oder so gardinen besorgen aber wenn ich ehrlich bin will ich in zukunft nich nur sex bei dunkelheit oder lampenlicht haben... tageslicht kann auch mal toll sein... Mit den Augen rollen

was wisst ihr darüber???
wo kann sie klagen??
muss ich immer beim sex alles verschließen???

mfg
martin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe diesen Beitrag aus dem Gesellschafts- u. Handelsrecht hierher verschoben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hier paßt es m.E. auch nicht hin. Vielleicht in's Mietrecht oder Sportrecht oder eben in's Strafrecht (§ 183 c StGB)
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, mietrechtliche Problematik sehe ich nicht.

Aber Sportrecht? Geschockt Lachen

Daß man beim Sex immer gleich ans Strafrecht denken muß ... Aber gut - ab die Post!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
martzk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

..?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::

Aber Sportrecht? Geschockt Lachen


Es hat ja was mit Körperertüchtigung im weiteren Sinne zu tun.

Außerdem sind Beziehungen von Sex zum Sport auch hier zu sehen: www.sueddeutsche-tv.de/index.php?idart=102
oder hier: www.netdoktor.de/topic/fitness/sexy.htm
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das so weitergeht, wars wohl doch besser in Speakers Corner aufgehoben. Winken

Aber, verehrter Redfox, wie steht's nun mit § 183a StGB?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Da wir ja nun im Strafrecht sind:

§ 183a StGB
Erregung öffentlichen Ärgernisses

"Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist. "

Öffentlic hist ein Ort, der
-von umbestimmt vielen, nicht durch persönliche Beziehungen zusammengehaltenen Menschen, wenn auch nicht in Einzelheiten, so doch in ihrer Bedeutung wahrgenommen werden können, wobei es nicht darauf ankommt, ob die vielen wirklich zur Stelle sind (BGH 11, 282; 12, 46); die Handlung kann also zB. am Fenster begangen werden (BGH 11, 282)
oder
von unbestimmt vielen Angehörigen eines bestimmtenPersondnkreises, der nicht durch persönliche Beziehungen innerlich verbunden ist, wahrgenommen werden kann.

Erforderlich ist in jedem Fall, daß mindestens ein einziger die Handlung tatsächlich wahrnimmt.

Die restlichen Straftatbestandsmerkmale dürften hier unproblematisch sein.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Die restlichen Straftatbestandsmerkmale dürften hier unproblematisch sein.

Und die subjektiven Tatbestandsmerkmale - "absichtlich oder wissentlich"? Wohl eher nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest seit dem Brief der Dame weiß er es.

Also vielleicht doch erst Gardinen anschaffen, bevor es die beiden wieder überkommt.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为


Zuletzt bearbeitet von Redfox am 25.04.06, 14:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Seitdem ist er abstinent oder wartet auf den Einbruch der Dunkelheit. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
martzk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

üühm kann es mir auch jemand einfach und simpel erklären? ob dass nun verboten ist im 1. stock sex zu haben ohne die fenster zu verschleihern oder nicht? *g*
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es von außen ohne weiteres gesehen werden kann, ist es strafbar.

Da wir die Örtlichkeiten hier nicht kennen, ist eine genauere Auskunft nicht möglich.

Siehe auch Satz 3 meiner Fußnote.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
martzk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

von außen?

ab wo zählt von außen?
ich meine fußgänger etc.. könnens nich sehen... nur die anderen fenster (max. 7 stück wovon glaube ich nur 1 oder 2 belebt sind) .. tztz is ja doof....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist denn das für ein "Flur", von dem die Dame geschrieben hat?

Aber auch in Wohnungen können sich "unbestimmt viele" Personen aufhalten z.B. Besucher).
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.