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martzk Interessierter
Anmeldungsdatum: 25.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 25.04.06, 13:33 Titel: gardinenpflicht |
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hallo
kurze frage..
ich bin in eine neue wohnugn eingezogen
im schlafzimmer habe ich keine gardinen rollos oder sonst sowas.. kam einfach noch nicht dazu...
bin nun seit 3 wochen in der wohnung
meine freundin übernachtet fasst täglich bei mir
nun kam ein brief von jeman dder mir gegenüber vom schlafzimmer wohnt..
diese dame schrieb mir sie findet es toll dass ich so ein ausgefülltest sexualleben habe aber sie will nicht daran teilnehmen denn dass sieht sie jedes mal wenn sie durch den flur geht
*zuerst mal lachpause denn die hab ich auch gebraucht* *g*
nun ja... gibt es ein recht dass mich verpflichtet gardinen haben zu müssen? oder beim sex alles zu verdunkeln und so zu machen dass keiner reinsehen kann???
wir wohnen im 1. stock und die sicht ausn schlafzimmer ist nicht mehr als nen baum undnen hinterhof von nem cafe.. aber eben auch so paar andere fenster (max. 8 stück) und davon gehört wohl eines der dame ^^
was tun?
ich meine klar ich werde mir so oder so gardinen besorgen aber wenn ich ehrlich bin will ich in zukunft nich nur sex bei dunkelheit oder lampenlicht haben... tageslicht kann auch mal toll sein...
was wisst ihr darüber???
wo kann sie klagen??
muss ich immer beim sex alles verschließen???
mfg
martin |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 25.04.06, 13:52 Titel: |
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Hallo,
ich habe diesen Beitrag aus dem Gesellschafts- u. Handelsrecht hierher verschoben. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 25.04.06, 14:05 Titel: |
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Hier paßt es m.E. auch nicht hin. Vielleicht in's Mietrecht oder Sportrecht oder eben in's Strafrecht (§ 183 c StGB) _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 25.04.06, 14:10 Titel: |
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Nö, mietrechtliche Problematik sehe ich nicht.
Aber Sportrecht?
Daß man beim Sex immer gleich ans Strafrecht denken muß ... Aber gut - ab die Post! |
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martzk Interessierter
Anmeldungsdatum: 25.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 25.04.06, 14:12 Titel: |
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..? |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 25.04.06, 14:14 Titel: |
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jurico hat folgendes geschrieben:: |
Aber Sportrecht?  |
Es hat ja was mit Körperertüchtigung im weiteren Sinne zu tun.
Außerdem sind Beziehungen von Sex zum Sport auch hier zu sehen: www.sueddeutsche-tv.de/index.php?idart=102
oder hier: www.netdoktor.de/topic/fitness/sexy.htm _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 25.04.06, 14:22 Titel: |
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Wenn das so weitergeht, wars wohl doch besser in Speakers Corner aufgehoben.
Aber, verehrter Redfox, wie steht's nun mit § 183a StGB? |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 25.04.06, 14:22 Titel: |
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Da wir ja nun im Strafrecht sind:
§ 183a StGB
Erregung öffentlichen Ärgernisses
"Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist. "
Öffentlic hist ein Ort, der
-von umbestimmt vielen, nicht durch persönliche Beziehungen zusammengehaltenen Menschen, wenn auch nicht in Einzelheiten, so doch in ihrer Bedeutung wahrgenommen werden können, wobei es nicht darauf ankommt, ob die vielen wirklich zur Stelle sind (BGH 11, 282; 12, 46); die Handlung kann also zB. am Fenster begangen werden (BGH 11, 282)
oder
von unbestimmt vielen Angehörigen eines bestimmtenPersondnkreises, der nicht durch persönliche Beziehungen innerlich verbunden ist, wahrgenommen werden kann.
Erforderlich ist in jedem Fall, daß mindestens ein einziger die Handlung tatsächlich wahrnimmt.
Die restlichen Straftatbestandsmerkmale dürften hier unproblematisch sein. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 25.04.06, 14:26 Titel: |
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Redfox hat folgendes geschrieben:: | Die restlichen Straftatbestandsmerkmale dürften hier unproblematisch sein. |
Und die subjektiven Tatbestandsmerkmale - "absichtlich oder wissentlich"? Wohl eher nicht. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 25.04.06, 14:27 Titel: |
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Zumindest seit dem Brief der Dame weiß er es.
Also vielleicht doch erst Gardinen anschaffen, bevor es die beiden wieder überkommt. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Zuletzt bearbeitet von Redfox am 25.04.06, 14:29, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 25.04.06, 14:28 Titel: |
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Seitdem ist er abstinent oder wartet auf den Einbruch der Dunkelheit.  |
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martzk Interessierter
Anmeldungsdatum: 25.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 25.04.06, 14:28 Titel: |
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üühm kann es mir auch jemand einfach und simpel erklären? ob dass nun verboten ist im 1. stock sex zu haben ohne die fenster zu verschleihern oder nicht? *g* |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 25.04.06, 14:31 Titel: |
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Wenn es von außen ohne weiteres gesehen werden kann, ist es strafbar.
Da wir die Örtlichkeiten hier nicht kennen, ist eine genauere Auskunft nicht möglich.
Siehe auch Satz 3 meiner Fußnote. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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martzk Interessierter
Anmeldungsdatum: 25.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 25.04.06, 14:45 Titel: |
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von außen?
ab wo zählt von außen?
ich meine fußgänger etc.. könnens nich sehen... nur die anderen fenster (max. 7 stück wovon glaube ich nur 1 oder 2 belebt sind) .. tztz is ja doof.... |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 25.04.06, 14:50 Titel: |
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Was ist denn das für ein "Flur", von dem die Dame geschrieben hat?
Aber auch in Wohnungen können sich "unbestimmt viele" Personen aufhalten z.B. Besucher). _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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