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Falschanschuldigung->freispruch->berufung und mehr :(

 
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Kleinesichbinich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 11
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 10:12    Titel: Falschanschuldigung->freispruch->berufung und mehr :( Antworten mit Zitat

huhu
also ... erstmal dann zu der ganzen geschichte, welche bisher abgelaufen ist ...

Ich hatte einen guten kollegen, bei dem ich hin und wieder auch mal zu besuch war um gemeinsam mit ihm Computer oder Konsole zu spielen. Dieser Kollege war allerdings ein "Haschkonsument", was mich persoenlich nicht gestoert hat, da ich recht tolerant bin.

nach einiger zeit fragte ich ihn dann mal, ob ich auch probieren duerfte (wir menschen sind einfach zu neugierig), was ich dann auch tat ... es ist nicht bei diesem einem map probieren geblieben (insgesamt hab ih das vielleicht 5-6 mal gemacht (ueber fast ein ganzes jahr verteilt) ... er hat nie etwas dafuer von mir verlangt, ich habe ihm dennoch aus kulanz (nicht jedesmal) falls ich ein wenig kleingeld in der tasche hatte etwas auf den tisch gelegt (1-3 euro warens glaube ich, viel mehr sicher net)

nunja diesr kollege wurde wohl von jemandem verpetzt und somit erstmal von der Polizei überrumpelt und verhört ... dabei wurde ueber mich ausgesagt, dass ich wöchentliche eine grössere menge bei ihm gekauft haben soll (bin mir net genau sicher aber ich glaube in der aussage stand was von ~50€), dies rechnete die staatsanwaltschaft natuerlich hoch (wir kannten uns zu dem zeitpunkt etwas mehr als ein jahr und somit 50*52 ... also fuer 2.600€).

nunja das erste verfahren ist nun gelaufen ... ich habe meine aussage wahrheitsgemäß getätigt und der "kollege" hat seine aussage auch wieder korrigiert, darauf hin wurde ich Freigesprochen

darauf folgte dann die einlegung von Berufung seitens der Staatsanwaltschaft mit spaetere zusendung der Berufungsbegruendung...

nun zum eigentlich knackpunkt ...

ich habe ueber mehrere ecken erfahren, dass es angeblich neue aussagen gegen mich gitb, welche es so aussehen lasse, als haette ich eine falschaussage getaetigt und man sagte mir auch, dass es deswegen auch nochmal zu einer verhandlung kommen soll. (ich weiss nicht ob dieses geruecht stimmt, doch wenn es stimmt wuerd ich gern wissen was mich erwartet und vorallem was ich da tun soll)

warum diese erneute belastung?
das kann ich mir auch nicht erklaeren ...
vielleicht hat der kollege seine aussage das 2. mal geaendert um sich selbst zu entlasten

andererseits besteht auch die moeglichkeit, dass eine andere person, die ich fluechtig kenne und mit der ich mich vor nicht soo langer zeit mal gezofft habe, diese aussage getätigt hat um sich selbst zu entlasten, da diese Person in selbigem falle betroffen ist (und ich wie gehoert habe wohl auch nach den anschuldigungen noch auf frischer tat ertappt wurde)


Mein Vorhaben:
Ich werde natuerlich bei meiner aussage bleiben, da ich bereits die wahrheit gesagt habe und wenn ich bei der wahrheit schon eine klage wegen Falschaussage bekomme, was ist dann erst, wenn ich wirklich was falsches sage?

naja kann sowas theoretisch schlecht für mich enden? ich habe meine schuld eingestanden, so wie ich mich bei meinem taten schuldig gemacht habe.
Gelernt habe ich aus der ganzen sache auch schon und weiss, dass ich mich nach moeglichket von allem und jedem fernhalte der irgendwie mit dem gesetz ernsthaft in konflikt steht, da bei sowas ja nichts gutes bei rauskommt wie ich feststellen musste ...

sollte ich mir da einen anwalt nehmen? bei der bereits gelaufenen verhandlung war ich ohne (m)einen anwalt anwesend und habe nur meine aussage getätigt.

viele dank fuer die zeit die sich fuer mich genommen wird und vorallem fuer die antworten

mit freundlichem gruss
kleines ich bin ich
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 27.04.06, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

angeklagte dürfen vor gericht lügen bis sich die balken biegen, zeugen sind zur wahrheit verpflichtet.
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Kleinesichbinich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 11
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

wuerde nur gern wissen, ob es rein theoretisch moeglich ist, dass ich eine folgeklage wegen falschaussage bekommen, weil jemand anderes andere anschuldigungen gegen mich aussagt ?

Zuletzt bearbeitet von Kleinesichbinich am 27.04.06, 11:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Rohan
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 289
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Na, also wenn das kein Verstoß gegen die Forenreglen (insbesondere hinsichtlich einer Rechtsberatung ...!) ist, dann weiss ich nicht, wie ein solcher aussehen soll...

Pfeil http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
_________________
"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
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Kleinesichbinich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 11
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

ich hoffe, dass ich nicht derjenige war, der gegen die forenregeln verstossen hat ... hatte mich bemueht moeglichst alles genau zu lesen damit genau das nicht passiert ... ... falls es dennoch der fall sein sollte, bitte ich darum mir die stellen mitzuteilen, bei denen ich mich falsch verhalten habe und diese werden unverzeuglich editiert
besten dank vorweg
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben die (vermeintliche) "Falschaussage" doch in Ihrer eigenen Verhandlung (in der Sie der Angeklagte waren) gemacht, oder nicht?

In diesem Fall handelt es sich nicht um eine strafbare Falschaussage, da ein Angeklagter nicht zur Wahrheit verpflichtet ist. Sie können also auch nicht wegen Falschaussage angeklagt werden.

Was Sie können, ist wegen des ursprünglichen Tatvorwurfs (Erwerb von BTM) verurteilt werden, weil man Ihnen Ihre Geschichte nicht glaubt.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Kleinesichbinich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 11
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

ok das beruhigt mich doch ungemein, denn selbst die anschuldigungen die mir vorgeworfen wurden sind im endeffekt besser, als wenn ich wegen einer angeblichen falschaussagen verurteilt werde ... jegliche verurteilung waere sicherlich sehr unschoen, da ich ja auch nicht schuldig im sinne der urspruenglichen anklage bin, wenn es allerdings zu einer erneuten anklage aufgrund meiner aussage kommt ist dies wenigstens die strafe dir mir "zusteht"
besten dank fuer die schnellen antworten
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