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ich habe vor geraumer Zeit die Betreuung meiner Mutter übernommen, die dann vor einigen Monaten, wegen eines Umzugs und auf Anraten der Hausärztin und der Krankenkasse in die Kurzzeitpflege kam, wo sie vier Wochen blieb.
Dann bekam ich allerdings eine Rechnung über 3000 Euro, die das Pflegeheim von mir bzw. meiner Mutter verlangte. Krankenkasse wie Ärztin hatten mir allerdings vorher gesagt, daß die Kasse die Kosten übernehme.
Später stellte sich dann heraus, daß das Heim Mist gebaut hatte und den Antrag auf Kostenerstattung nicht richtig an die Kasse gestellt hatte. Trotzdem übernahm die Kasse nur einen Anteil von 1432 Euro, da es der Höchstsatz sei, was man mir vorher nicht gesagt hatte.
Meine Mutter hat dann also Schulden gegenüber dem Heim von über 1500 Euro. Ihre Rente liegt knapp über dem Sozialhilfesatz, ich kann die Schuld also nicht aus ihrem Vermögen begleichen oder beim Sozialamt um Hilfe nachsuchen.
Deshalb meine Fragen:
- Hätte mich das Heim über die Kosten aufklären müssen?
- Muß ich die Schuld am Ende begleichen? Ich habe gegenüber dem Heim nie etwas unterschrieben.
- Hätte mich das Heim über die Kosten aufklären müssen
Ja, und zwar erst recht, wenn die Kosten höher sind als der Regelsatz.
Infidel hat folgendes geschrieben::
- Muß ich die Schuld am Ende begleichen?
Nein.
Infidel hat folgendes geschrieben::
Ich habe gegenüber dem Heim nie etwas unterschrieben.
Wenn das stimmt, dann wäre das ein weiterer Grund (neben Punkt 1), warum das Heim Pech gehabt hat und auf den Mehrkosten wohl sitzen bleiben wird.
Freundliche Grüsse
Risus,
der nicht beim Zecheprellen helfen will, sondern findet, das Heim hätte fairerweise vorher seine Hausaufgaben erledigen sollen _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
vielen Dank für deine Antwort! Ich bin erstmal beruhigt.
Auch mir geht es nicht darum, die "Zeche zu prellen", sondern darum, festzustellen, ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist.
Das Heim hatte versucht, meine Mutter, die zeitweise nicht orientiert ist, einen Heimvertrag unterschreiben zu lassen. Aufgrund ihrer fehlenden Geschäftsfähigkeit, derer sich die Heimleitung auch vorher bewußt war, wurde er dann vernichtet. Eine Abschrift bekam ich nie.
Die Einweisung meiner Mutter erfolgte über den sozialen Dienst des Krankenhauses, in dem sie zu der Zeit behandelt wurde. Der SD hatte sie direkt zu diesem Kurzzeitpflegeplatz vermittelt. Ich selbst habe in diesem Heim nur die Krankenkassenkarte abgegeben.
Es gab nie ein Beratungsgespräch und ein Vertrag über die Kurzzeitpflege wurde mir auch nicht vorgelegt - nur eben jener, den man dann versucht hat, meine Mutter unterschreiben zu lassen.
Naja, nun kann ich den Dingen gelassener entgegensehen.
Falls das Heim trotzdem nochmal was nachfordern sollte, nicht einschüchtern lassen durch evtl. Verweise auf den "juristische Schritte" oder ähnlichen Unfug. Kommt nie und nimmer durch.
Bei evtl. Nachforderungen des Heimes reicht eine superkurz gehaltene Antwort, dass weder ein Vertrag unterschrieben wurde noch eine vorherige Aufklärung über Zusatzkosten erfolgt ist, denen Du dann nicht zugestimmt hättest. Fertig.
Freundliche Grüsse von
Risus,
der findet, dass Du Deinen Namen jetzt wieder in "fidel" ändern solltest... _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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