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julius72 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.04.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 27.04.06, 14:38 Titel: Wassertiefe im Schwimmbad |
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Hallo,
mich interessiert ob jemand weiß ob es eine rechtliche Grundlage/ Vorschrift gibt ab welcher Wassertiefe in einem Schwimmbad ein Rettungsschwimmer anwesend sein muß.
Vielen Dank
Julius |
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Gast
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Verfasst am: 27.04.06, 14:43 Titel: |
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Also es sind auch schon Leute in flachen Pfützen ertrunken... |
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13 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 01.05.06, 15:58 Titel: |
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Exrichter hat folgendes geschrieben:: | Also es sind auch schon Leute in flachen Pfützen ertrunken... |
Das war sie wohl - die gesuchte Antwort... _________________ MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! |
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lulu66 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
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Verfasst am: 01.05.06, 19:54 Titel: |
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Hallo !
Ich habe leider keine Ahnung...aber mir ist so, als ob es nicht nur von der Wassertiefe abhängt, sondern auch von der "Öffentlichkeit" und "der Art des Wassers". Ich meine damit zum Beispiel die sogenannten Spassbäder. Von bewegtem Wasser (Wellenbad oder so etwas) geht eine grössere Gefahr aus, als vom Abkühlbecken/ Tauchbecken einer Sauna, obwohl die Wassertiefe bei beiden gleich sein kann ....
Nicht wirklich erhellend, aber zumindest etwas weiter weg von der Pfütze ?
Herzliche Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de |
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julius72 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.04.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 02.05.06, 11:06 Titel: |
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Hallo und Danke an alle die sachliche Informationen gegeben haben
Julius |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.06.06, 04:18 Titel: |
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Dem Threadersteller dürfte im Baurecht besser geholfen werden können...
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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DMuck FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.06.06, 13:33 Titel: |
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@ DMuck:
Wußte ich doch, daß hier jemand etwas Weiterführendes zum Thema beitragen kann. Warum Baurecht? Ganz einfach: ich erinnere mich an eine befreundete Familie, die sich ein privates Hallenbad an ihr Häuschen anbauen wollte (der Threadersteller hat nämlich nicht geschrieben, ob es sich um ein öffentliches oder um ein privates Schwimmbecken handelt...) und von der Bauaufsicht mitgeteilt bekam, das Schwimmbad dürfe die und die Wassertiefe nicht überschreiten...
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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@migo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 18.06.06, 20:30 Titel: |
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Wenn mich nicht alles täuscht sind es 1,60 m. Wenn mehr muß eine Aufsicht vorhanden sein. |
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isen7 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.10.2005 Beiträge: 388
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Verfasst am: 19.06.06, 06:56 Titel: |
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Hab leider keine genauen Angaben gefunden, evtl. ist das über Versicherungen rauszubekommen. Aber meines Erachtens dürften nur Nichtschwimmerbecken vorhanden sein- und dann ist die Wassertiefe max. 1,35 m.
(Ps. In viele Kommunen mit alten DDR- Schwimmbädern wird dieses nicht mehr als Schwimmbad deklariert - und baden ofizell verboten- dann geht jeder eben auf eigene Gefahr) |
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MaHe FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.02.2005 Beiträge: 45
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Verfasst am: 07.08.06, 23:29 Titel: Sicher ist sicher |
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Hi,
bis zu einer Wassertiefe von 1,34 m muss keine Beckenaufsicht vorhanden sein. Allerdings muss bei größeren Attraktion eine , wie z.B. Whirlpools oder Strömungskanäle in regelmäßigen Abständen beaufsichtigt werden. Was regelmäßig heisst, dass wird im schlimmsten Fall der Richter für verbindlich erklären.
Gruß
Markus |
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Hogwarts FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 899 Wohnort: Lummerland
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Verfasst am: 08.08.06, 05:12 Titel: |
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Hallo,
ich habe vor kurzen folgende Antwort auf de Frage bekommen. Sobald Eintritt für ein Schwimmbecken usw. genommen wird muss eine Ausfsicht da sein. Mein Bekannter konnte mir leider nicht sagen, wo dieses steht. _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet. |
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MaHe FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.02.2005 Beiträge: 45
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Verfasst am: 09.08.06, 22:03 Titel: |
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Hallo,
mit dem Eintritt hat es nichts zu tun, sondern mit der Wassertiefe, sprich 1,34 m. Hierzu gibt es eine Verordnung der GUVV.
Gruß
Markus |
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