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Wassertiefe im Schwimmbad

 
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julius72
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 14:38    Titel: Wassertiefe im Schwimmbad Antworten mit Zitat

Hallo,
mich interessiert ob jemand weiß ob es eine rechtliche Grundlage/ Vorschrift gibt ab welcher Wassertiefe in einem Schwimmbad ein Rettungsschwimmer anwesend sein muß.
Vielen Dank
Julius
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.04.06, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Also es sind auch schon Leute in flachen Pfützen ertrunken...
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13
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 01.05.06, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Also es sind auch schon Leute in flachen Pfützen ertrunken...


Das war sie wohl - die gesuchte Antwort... Sehr böse
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 01.05.06, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !


Ich habe leider keine Ahnung...aber mir ist so, als ob es nicht nur von der Wassertiefe abhängt, sondern auch von der "Öffentlichkeit" und "der Art des Wassers". Ich meine damit zum Beispiel die sogenannten Spassbäder. Von bewegtem Wasser (Wellenbad oder so etwas) geht eine grössere Gefahr aus, als vom Abkühlbecken/ Tauchbecken einer Sauna, obwohl die Wassertiefe bei beiden gleich sein kann ....


Nicht wirklich erhellend, aber zumindest etwas weiter weg von der Pfütze ?

Herzliche Grüsse

Lulu
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
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julius72
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.05.06, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und Danke an alle die sachliche Informationen gegeben haben Sehr glücklich
Julius
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 04:18    Titel: Antworten mit Zitat

Dem Threadersteller dürfte im Baurecht besser geholfen werden können...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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DMuck
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Dem Threadersteller dürfte im Baurecht besser geholfen werden können...

Geschockt

Weil hier die Alles-/Besserwisser posten etwa? Idee

Baurecht ist das nicht wirklich...
Die Nutzungs- und Haftungsbedingungen für Schwimmbäder regelt der jeweilige Betreiber, die allgemeine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen das BGB.
Und natürlich kann man sich auch diverse Regelwerke antun:
http://www.hvbg.de/d/bgz/entwicklung/pdf_bild/bgvr07-pdf/zh1-111.pdf
http://bezirk.sb-nw.de/vorstandnews/Archiv/archiv20034/Artikel9405Weilandt.pdf
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

@ DMuck:

Wußte ich doch, daß hier jemand etwas Weiterführendes zum Thema beitragen kann. Lachen Warum Baurecht? Ganz einfach: ich erinnere mich an eine befreundete Familie, die sich ein privates Hallenbad an ihr Häuschen anbauen wollte (der Threadersteller hat nämlich nicht geschrieben, ob es sich um ein öffentliches oder um ein privates Schwimmbecken handelt...) und von der Bauaufsicht mitgeteilt bekam, das Schwimmbad dürfe die und die Wassertiefe nicht überschreiten...

Beste Grüße

Metzing
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 18.06.06, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn mich nicht alles täuscht sind es 1,60 m. Wenn mehr muß eine Aufsicht vorhanden sein.
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isen7
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 388

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hab leider keine genauen Angaben gefunden, evtl. ist das über Versicherungen rauszubekommen. Aber meines Erachtens dürften nur Nichtschwimmerbecken vorhanden sein- und dann ist die Wassertiefe max. 1,35 m.
(Ps. In viele Kommunen mit alten DDR- Schwimmbädern wird dieses nicht mehr als Schwimmbad deklariert - und baden ofizell verboten- dann geht jeder eben auf eigene Gefahr)
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MaHe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 23:29    Titel: Sicher ist sicher Antworten mit Zitat

Hi,

bis zu einer Wassertiefe von 1,34 m muss keine Beckenaufsicht vorhanden sein. Allerdings muss bei größeren Attraktion eine , wie z.B. Whirlpools oder Strömungskanäle in regelmäßigen Abständen beaufsichtigt werden. Was regelmäßig heisst, dass wird im schlimmsten Fall der Richter für verbindlich erklären.

Gruß

Markus
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Hogwarts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 05:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe vor kurzen folgende Antwort auf de Frage bekommen. Sobald Eintritt für ein Schwimmbecken usw. genommen wird muss eine Ausfsicht da sein. Mein Bekannter konnte mir leider nicht sagen, wo dieses steht.
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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MaHe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mit dem Eintritt hat es nichts zu tun, sondern mit der Wassertiefe, sprich 1,34 m. Hierzu gibt es eine Verordnung der GUVV.

Gruß

Markus
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