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Am Einfamiliehaus auf dem hinteren Grundstück, ca 25 Meter von der Strasse entfernt, befindet sich eine beleuchtete, von der Strasse aus zu sehende Hausnummer.
Direkt neben der Grundstückszufahrt, am Strassenrand steht der zum hinteren Grundstück gehörende Standbriefkasten, ebenfalls mit mit einer ca. 12cm großen Hausnummer aus Messinglettern versehen.
Diese ist selbst nicht beleuchtet, wird jedoch von einer direkt gegenüber stehenden Strassenlaterne sehr gut ins Licht gesetzt und ist nachts ohne Probleme zu erkennen.
Muss man trotzdem an der Grundstückszufahrt eine zusätzliche beleuchtete Hausnummer anbringen? Gab es da nicht schon mal ein Urteil das unter bestimmten Voraussetzungen eine indirekt beleuchtete Hausnummer ausreicht?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 09.08.06, 07:52 Titel:
ups...ich wußte garnicht, dass Hausnummern beleuchtet sein müßen!! Also wenn ich dann so die Straßen entlangfahre, dann sind aber 80% der Hausnummern falsch installiert. Oftmals gibts garkeine. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Kommunale Vorschriften enthalten häufig teilweise erstaunlich detaillierte Vorschriften über Hausnummern, hier beispielsweise eine Polizeiverordnung von Dresden (§ 14) und eine Satzung von Darmstadt:
Mag sein, dass in manchen Orten (nicht in den beiden eben aufgeführten) auch solche Vorschriften über die Beleuchtung von Hausnummern existieren. Ich bin allerdings noch keinen begegnet.
Tja, hier in Berlin müssen wohl die Hausnummern beleuchtet sein. Ich habe ja von der Strassenverwaltung eine Aufforderung bekommen an meiner Grundstückszufahrt eine beleuchtete Hausnummer anzubringen, mit Fristsetzung und Bußgeldandrohung usw. Obwohl ich, wie oben geschrieben, an meiner, der Strasse zugewanden Hauswand, eine beleuchtete Nummer habe und vorne an der Einfahrt die große Nummer am Briefkastenhäuschen ! Das reicht den Beamten aber offensichtlich noch nicht.
Weiß jemand wo man an solche Gesetze oder Vorschriften einsehen kann? Speziell für Berlin ?
Danke, MfG
T.H.
PS. Oder muss ich mich dieser Beamtenposse beugen und eine dritte Hausnummer anbringen !
Weiß jemand wo man an solche Gesetze oder Vorschriften einsehen kann? Speziell für Berlin ?
www.berlin.de --> ins Suchfeld oben Rechts "Hausnummern" eingeben.
Der erste gefundene Link verweist direkt auf die "Verordnung über die Grundstücksnummerierung (NrVO)" mit Downloadmöglichkeit derselben als PDF-Dokument.
(Das Lesen schaffen Sie alleine?)
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