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hätte mal eine frage zu Lieferzeiten: Person A bestellt in einem Onlineshop ein Gerät im Wert von ca. 300 Euro. Auf Anfrage über die Lieferzeit wurde vom Händler per e-mail 2-5 Tage angegeben, Gerät wurde dann am 14.3. Bestellt und sofort per Onlinebanking bezahlt. Leider ist bis heute noch immer kein Gerät geliefert worden. Am 29.3. wurde von Kunde A eine Lieferfrist zum 5.4. per e-mail gesetzt, diese wurde vom Händle rmit dem verweis auf seine AGB wiedersprochen.
Hier ein Auszug aus den AGBs:
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung baldmöglichst nach Eingang des Auftrages. Von uns angegebene Liefertermine sind für uns rechtlich unverbindlich. Unvorhergesehene Hindernisse bei Durchführung des Auftrages berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferzeitüberschreitungen von mehr als 8 Wochen gilt eine Nachlieferungsfrist von mindestens 3 Wochen als angemessen. Schadensersatzansprüche aus Lieferungsverzögerung oder Liefereinstellung bleiben in jedem Fall ausgeschlossen.
Wir liefern nur unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum.
Ist die reaktion von seiten des Onlinehändlers so richtig, oder sollte ihm eine frist von 10 Tagen gesetzt werden ?
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