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Diese Mahnung so OK

 
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der_prinz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 17:53    Titel: Diese Mahnung so OK Antworten mit Zitat

leider konnten wir bisher keinen Zahlungseingang feststellen.
Bitte die Anlage (Mahnung) beachten. Wir stellen mit sofortiger Wirkung jeglich Leistung ein.
Die Nutzungs und Verwertungsrechte wurden bisher noch nicht auf Sie übertragen.


Diese Mahnung wurde per mal mit Empfangsbestätigung verschieckt.
Die Leistungen werden in der Anlage aufgeführt.

Könnte man so etwas verschicken...z.b. wenn ein Kunde eine Webseite bekommen hat, diese schon auf dem Server liegt und der Kunde nicht zahlt?
In der Anlage befindet sich eine Kopie der Rechnung als pdf(kann gelesen werden!) Zahlungstermin und Androhung von Rechtsanwalt(den ich auch einschalten würde)


Eine allgemeine Meinung würde mir reichen.

Danke!
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 18:18    Titel: Re: Diese Mahnung so OK Antworten mit Zitat

der_prinz hat folgendes geschrieben::
Eine allgemeine Meinung würde mir reichen.


Meiner Meinung würde es sich empfehlen die Forenregeln zu beachten. Rechtsberatung ist hier nicht zulässig.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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der_prinz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

nö, Rechtsberatung will ich nicht, aber einen Link oder ein Verweis zu weiterführenden Informationen stellt keine Rechstberatung dar. Ich habe einfach den Drang mich zu informieren bevor ich auf die Nase falle.
Ich habe einige Jahre gelernt um Webseiten wirklich gut hin zu bekomme, Flash, Php, Datenbanken, CMS, usw - aber mein Wissen reicht leider nicht um dies auch ohne Stolpern zu vermarkten....n Tip würde mir also reichen. Welches Gesetzbuch?? ist das?§
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