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steht mir ein Festvertrag zu ???

 
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Ben
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 01:55    Titel: steht mir ein Festvertrag zu ??? Antworten mit Zitat

Mein Befristeter Arbeitsvertrag läuft am 9 oktober 2004 nach dreimaliger Verlängerung aus. grund der Jeweiligen Verlängerung war immer erhöhter Arbeitsaufwand. Ich war jedoch zuvor schon 7 monate in der selben Firma und Position befristet jedoch in dieser Zeit (7 monate) ohne Verlängerung. Die Wiedereinstellung erfolgte nach einmonatiger Pause. nach meinen Recherchen in Netz müßte mir doch ein Festvertrag zustehen.
Wer kennt sich mit der materie genauer aus. bin für jede Antwort dankbar.
Ben
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sklave
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 20:17    Titel: Re: steht mir ein Festvertrag zu ??? Antworten mit Zitat

Hallo Ben,

ich bin in so einer Anstellung schon seit drei Jahren. Mein Vertrag wird jeweils um 3 Monate verlängert. Ich habe zwei Möglichkeiten. Mich auf mein Recht zu berufen und zu sagen das ist gesetzlich unerlässlich oder die "Sache" mitzumachen. Es bleibt mir wohl nur das letztere zur Auswahl da ich folgerichtig bei der rechltichen Seite eine Kündigung hinnehmen müsste. Dies habe ich bei meinem Arbeitsberater vorgetragen und er zuckte nur mit den Schultern unter dem Motto.. "da kann man halt nichts machen.." Nun wird der Vertrag nicht mehr verlängert. Ein Bildungsgutschein kommt auf keinen Fall in die Frage, da das Arbeitsamt einen Sparkurs verfolgt. obwohl ich schriftliche Nachweise darüber habe eine Anstellung nach erfogreichem Belegen einer bestimmten Weiterbildung zu bekommen. Aber es wird mir erklärt die Arbeitsagentur tut alles um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Wie du siehst bist du in diesem Fall auf dich alleine gestellt. Denn weder der Gesetzeshüter noch der Arbeitsberater stehen dir zur Seite. Soviel zum Thema Arbeitsrecht und Gesetze.

Wohl dem der nicht arbeitssuchend werden muss..

Viel Glück
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.09.04, 20:29    Titel: Re: steht mir ein Festvertrag zu ??? Antworten mit Zitat

Ein Bildungsgutschein kommt auf keinen Fall in die Frage, da das Arbeitsamt einen Sparkurs verfolgt. obwohl ich schriftliche Nachweise darüber habe eine Anstellung nach erfogreichem Belegen einer bestimmten Weiterbildung zu bekommen.

Die BA ist auch nicht dafür da einem Arbeitgeber irgendwelche Kosten abzunehmen, der gerne einen Arbeitnehmer mit einer bestimmten Weiterbildung haben möchte, dies aber nicht aus eigener Tasche bezahlen mag.
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