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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.04.06, 12:20 Titel:
Ich sehe zwei Probleme:
1. "100% Erfolg" ist eine wegen ihrer Schwammigkeit schwer zu überprüfende Aussage, die durchaus UWG-Ansprüche begründen könnte. Denn was ist damit gemeint? Daß jeder Schüler sich um mindestens eine Note verbessert? Daß jeder Schüler seine Klausuren besteht?
2. Gefahr sehe ich auch in der Frage, in wieweit eine Nichterfüllung (Schüler fällt durch Klausur) evtl. Schadensersatzansprüche begründet.
Anders gesagt: ich persönlich würde so eine Werbung nicht machen, selbst wenn ich mich für den genialsten Lehrer aller Zeiten hielte. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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"Gebe Nachhilfeunterricht und Konzentrationsschulung für Schüler bis zum Abitur -
100 % Erfolg!"
Ist das erlaubt oder so etwas wie unlauterer Wettbewerb?
Hier könnte noch ein ganz anderer Aspekt auftauchen. Auf die Konzentrationsschulung könnten ADS`ler stossen. Sowas sollte aber nur von erfahrenen Therapeuten gemacht werden.
Den Passus mit 100% erfolg halte ich für Wettbewerbswidrig.
Was nun kann theoretisch ein B, C, D oder wer auch immer tun, der ebnenso ein solches Inserat (bietet auch Nachhilfe) in dieser Zeitung hat und sich durch dieses "100 %" des Kollegen/Konkurrenten gestört fühlt?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.04.06, 11:09 Titel:
Freundlich anfragen und ggfs. abmahnen (lassen). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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"Gebe Nachhilfeunterricht und Konzentrationsschulung für Schüler bis zum Abitur - 100 % Erfolg!"
Ist das erlaubt?
Das käme darauf an, ob dies als Werbung mit irreführenden Angaben anzusehen wäre - dies wäre unzulässig, und betroffene Wettbewerber könnten dagegen vorgehen und die Unterlassung der unzulässigen Werbung einfordern.
Ob die Angabe "100% Erfolg" irreführend ist, wäre danach zu entscheiden, ob damit bei einem durchschnittlich informierten und verständigen Verbaucher eine (unzutreffende) Vorstellung über die angebotene Dienstleistung ausgelöst wird, die der mit der Angabe "Nachhilfeunterricht und Konzentrationsschulung bis zum Abitur - 100% Erfolg!" verbindet.
Vielleicht versteht dies der durchschnittliche Nachfrager von Nachhilfe-Dienstleistungen dahin, daß 100% aller Betreuten so lange (nach-)geholfen werden wird, bis sie (irgendwann) erfolgreich die Abiturprüfung ablegen? Wenn dies nicht dem Inhalt der angebotenen Leistung entspricht, dann könnte die Werbung vielleicht als irreführend zu betrachten sein.
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