Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zufällig im gleichen Laden bei Ladendiebstahl: Mittäter???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zufällig im gleichen Laden bei Ladendiebstahl: Mittäter???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tedda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 13:44    Titel: Zufällig im gleichen Laden bei Ladendiebstahl: Mittäter??? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall: eine Schülerin (18 Jahre) von mir hat bei einer bekannten Drogeriekette eingekauft (Warenwert 20 Euro).

Zur gleichen Zeit kam ein Schüler der gleichen Schule, also vom sehen her bekannt, ebenfalls in diesen Laden. Es wurde sich kurz begrüßt, meine Schülerin war auf dem Weg zur Kasse, auf einmal Tumult und der Detektiv stürzt auf meine Schülerin zu und bezichtigt sie der Mittäter-/wisserschaft am Ladendiebstahl, weil der andere Schüler zum gleichen Zeitpunkt Ware gestohlen hat. Meine Schülerin bestritt das und wagte die Gegenfrage, warum sie dann wohl die "teuren" Produkte bezahlen würde? Gleichzeitig hat meine Schülerin dem Hausdektektiv angeboten, ihre Tasche und Jacke zu durchsuchen, was der Detektiv jedoch nicht tat.

Die Polizei wurde gerufen, meine Schülerin wurde nach Hause gebracht, weil sie ihren Personalausweis nicht dabei hatte. Die Polizei begleitete sie bis in die Wohnung, obwohl meine Schülerin dies ihnen untersagte, aber die Polizei vermutete "Fluchtgefahr".

Jetzt hat meine Schülerin eine Vorladung als Beschuldigte bei diesem Ladendiebstahl erhalten und ist ziemlich erbost und entsetzt darüber. Ich habe ihr angeboten, sie zu dieser Vorladung zu begleiten.

Wer kann mir sagen, wie hier die REchtslage ist? Kann man denn tatsächlich der Mitwisserschaft bezichtigt werden nur weil man zur falschen Zeit am falschen Ort ist und dummerweise den Täter auch noch vom Sehen her kennt????

Danke für Ihre Informationen.
Tedda
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Beschuldigt werden kann man immer...
aber ob es haltbar ist wird das Gericht klären. Wenn der Ladendieb sich ehrlich äussert sollte es ja eigentlich kein Problem werden...

Trotz allem sollte ein Anwalt genommen werden der sich entsprechend auskennt. Bei einem Freispruch werden die Kosten von der Staatskasse getragen
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 28.04.06, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kurze Antwort:

JA

Etwas länger:

Wenn für den Detektiv es sich so darstellte, dass die schülerin den echten Böswicht deckte/abschirmte/sonst etwas begünstigendes tat, dann kann er natürlich Strafanzeige erstatten. Ob auch der StA oder - wenn es zur Anklage kommen sollte - der JugR hierbei die Überzeugung gewinnen, dass es tatsächlich so war, das steht auf einem anderen Blatt. Die "bloße" Ladung zur Beschulidgtenbernehmung kann auch bei der gerigsten Verdachtsstufe erfolgen und erfolgt durch die Polizei, die den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.