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KV verweigert Kostenübernahme

 
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Christine1972
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 07:52    Titel: KV verweigert Kostenübernahme Antworten mit Zitat

HAllo,


mein Mann wurde am 04.04.06 ins KH eingeliefert. Privat versichert.War einen Monat im Rückstand mit Beitrag. KV hat Ratenzahlung schriftlich zugestimmt. Habe am 05.04.06 den laufenden und den rückständigen Beitrag überwiesen. Nun weigern sie sich die Kosten zu übernehmen. WAS KANN ICH TUN? Ein Mitarbeiter hatte die Kostenübernahme telefonisch zugesichert und nun erinnert er sich an nichts mehr.


MFG Christine
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

wegen einem monat zahlungsverzug wird nicht die leistung verweigert...?!
es sei denn, dieser eine monat ist schon sehr lange her und es wurden zwischenzeitlich auch mahnung&kündigung verschickt...
_________________
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christine,

erstens: bitte unbedingt Beitrag ensprechend der Forenregeln editieren; vor allem Firmennamen entfernen (oder von mir aus die "Nord-Allgäuer Allgemeine Versicherung AG" hinschreiben)

zweitens: sobald die Verzugsfolgen der Manhung anch § 39 VVG eingetreten sind, besteht kein Versicherungsschutz. Ob das der Fall ist, können wir hier nicht beurteilen, weil sämtliche Daten fehlen. Entscheidend ist das Datum, wann das Mahnschreiben zugestellt wurde. Dafür trägt der Versicherer die Beweislast.

Wenn Ratenzahlung eingeräumt wurde: erstens, was bedeutet das konkret? Krankenversicherungsbeiträge werden üblicherweise eh monatlich gezahlt.
zweitens: sobald die Mahnung nach § 39 VVG wirkt, wird der Versicherungsschutz auch dann, wenn der versicherer Ratenzahlung gewährt, erst dann wieder hergestellt, wenn der Beitragsrückstand komplett ausgeglichen ist.

Mündliche (telefonische) Zusagen irgendeines Mitarbeiters dürften schwer beweisbar sein.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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