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Spediteur will Geld nicht annehmen ! Gläubigerverzug?

 
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mancede
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 09:13    Titel: Spediteur will Geld nicht annehmen ! Gläubigerverzug? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Verbraucher ersteigert bei einem berühmten Auktionshaus mit den vier Buchstaben eine Wohnwand und vereinbart telefonisch mit dem Verkäufer(Unternehmer) ausdrücklich eine Zahlung per Nachname.

Der Verkäufer fügt an, dass sich das Speditionsunternehmen bald melden würde, um einen Lieferungstermin zu vereinbaren. Eine Woche später meldet sich das Speditionsunternehmen und es wird ein Lieferungstermin vereinbart.

3 Wochen später wird die Kaufsache ordnungsgemäß geliefert und der Käufer hält das Bargeld zur Zahlung per Nachnahme bereit und möchte seine Zahlung leisten.

Der Erfüllungsgehilfe des Speditionsunternehmens sagt, dass er nichts von einer Zahlung per Nachnahme wisse bzw. es stehe nichts davon auf dem Lieferschein, deswegen kann er das Geld nicht annehmen.

Es sind mittlerweile gut 4 Monate vergangen und der Käufer fragt sich, ob der Verkäufer sich noch irgendwann melden wird, um das Geld nachträglich einzufordern. Wie ist die Rechtslage?
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.06.06, 03:12    Titel: Antworten mit Zitat

Abwarten, bis der VK sich meldet Winken
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selbstdenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 16:38    Titel: Re: Spediteur will Geld nicht annehmen ! Gläubigerverzug? Antworten mit Zitat

mancede hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage?


Rechtslage hin: Der Verkäufer hat sich zu melden, wenn der von ihm ursprünglich gewählte Zahlungsweg aus Gründen, die bei ihm liegen, nicht eingehalten werden kann. Das ist hier der Fall.

Rechtslage her: Wer sauber und geruchsneutral bleiben will fordert den Verkäufer auf nunmehr zu erklären, ob und wie er denn nun zu seinem Geld kommen möchte. Kopie an die Spedition, die haben womöglich eine Schadensersatzforderung des Verkäufers bezahlt oder sehen sich einer solchen ausgesetzt.

Rechtslage weiter: Mit der Kopie und der Versandbestätigung einer solchen Aufforderung in der Hand hat man die wunderbare Möglichkeit die Zahlung von Verzugsgebühren und Zinsen zu verweigern, weil man ja das Geld seit dem bar rumliegen hat.

selbstdenker
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