Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.04.06, 10:39 Titel: Arbeitszeiten von "Junganwälten"
Hallo, liebes Forum,
das Soldan Institut für Anwaltmanagement hat kürzlich die Arbeitszeiten von Junganwälten untersucht, die in deutschen Kanzleien angestellt sind. Hierbei zeigte sich, daß angestellte Junganwälte durchschnittlich mehr als 50 Stunden pro Woche arbeiteten. Mehr als ein Viertel sei über 60 Stunden in der Woche anwaltlich tätig.
Zitat:
Hierauf müssen sie [die Junganwälte] sich bei ihrer Berufsplanung fest einstellen, wenn sie einen Praxisschock vermeiden wollen.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.04.06, 14:03 Titel:
Was ja auch nachvollziehbar ist, denn der Chef gibt dem Junganwalt alle die Akten, die zeitraubend sind, zu denen keiner Lust hat und die schon zu dick geworden sind...
Nein, im Ernst: die Arbeitszeit von 50 - 60 Stunden in der Woche ist realistisch und auch relativ leicht zu begründen. Es liegt nicht daran, daß erfahrene Anwälte bzw. Sozien die "Junganwälte" schamlos ausnutzen würden. Fakt ist einfach, daß ein "Junganwalt" sowohl für das Erfassen komplexer Sachverhalte als auch für die spezifisch anwaltliche Tätigkeit wesentlich länger braucht. Als zweites kommt hinzu, daß der "Junganwalt" die von ihm angefertigten Schreiben, Schriftsätze etc. tunlichst einem "Altanwalt" vorlegt, damit dieser noch einmal "drübersieht". Dabei stellt der "Altanwalt" aufgrund seiner Erfahrung fest, daß der "Junganwalt" in aller Regel bestimmte Facetten eines Sachverhalts nicht ausreichend oder gar nicht gewürdigt hat, Wesentliches übersehen hat etc. Will er, daß der "Junganwalt" - wie ich das z. B. bevorzuge - durch "learning by doing" lernt, ohne ihm im einzelnen alles vorzukauen, erläutert er dem "Junganwalt" die Fehler, die dieser gemacht hat, und gibt ihm einige Stichpunkte mit auf den Weg zu dem, was noch fehlt oder unzureichend ausgeführt ist. Dann arbeitet der "Junganwalt" diese Anregungen ein und muß dazu nochmals ausformulieren, ggf. umstellen usw. Dann legt er dem "Altanwalt" die Akte erneut vor, dieser findet noch ein paar Kleinigkeiten und gibt die Akte dem "Junganwalt" nochmals zur Korrektur. Dann findet die Endkorrektur statt. Mit anderen Worten: der "Junganwalt" nimmt eine Akte in der Regel mindestens dreimal in die Hand, wenn ein erfahrener Rechtsanwalt dies einmal tut.
Die Arbeitsbelastung der "Junganwälte" liegt damit in zweierlei Sachverhalten begründet: zum einen ist die Ausbildung bis zum Zweiten Staatsexamen noch immer nicht in ausreichendem Maße auf den Anwaltsberuf eingestellt, obwohl ein überaus hoher Prozentsatz der Absolventen diesen ergreifen wird. Zum anderen muß der "Junganwalt" zunächst einmal an Erfahrung gewinnen, über die der "Altanwalt" bereits verfügt.
Der "Junganwalt" kann sich damit trösten, daß er später auch einmal älter wird...
"Hierbei zeigte sich, daß angestellte Junganwälte durchschnittlich mehr als 50 Stunden pro Woche arbeiteten. Mehr als ein Viertel sei über 60 Stunden in der Woche anwaltlich tätig. "
Ich bezweifele, dass die Quoten in den klassischen Disziplinen des öffentlichen Dienstes (also Richter und StAe) wesentlich niedriger sind...
Wenn Du in einer angloamerikanischen Großkanzlei landest, können es auch mal gerne 70 Stunden oder mehr werden, die Du an Deinem Arbeitsplatz verbringst..
Ich persönlich finde es zuviel. Jemand, der mir erzählt, dass es toll ist, nur zum Schlafen und für den Sonntag nach Hause zu kommen, der keine Zeit hat, um Freundschaften zu pflegen, Beziehungen zu unterhalten und irgendetwas anderes zu machen, der muss sich die Gegenfrage gefallen lassen, ob seine Ausrichtung im Leben langfristig trägt.
Auch nicht durch ein Jahresgehalt, dessen Brutto von einer sechsstelligen Zahl nicht mehr allzu weit entfernt ist?
Ich denke, es ist sinnvoll, es gemacht zu haben, sich ausgetestet zu haben.. man kann das sicherlich auch eine Weile leben, aber langfristig halte ich es nicht für die Erfüllung. Ich denke, bei 60h/Woche ist mittel-/langfristig eine Grenze erreicht, an der man nicht mehr effektiv arbeitet.
Auch nicht durch ein Jahresgehalt, dessen Brutto von einer sechsstelligen Zahl nicht mehr allzu weit entfernt ist?
Ausgehend von einer 50-Stunden-Woche hielt das LAG Frankfurt ein Bruttomonatsgehalt von ca. 2050,00 Euro im ersten Berufsjahr für eine übliche Vergütung. Das würde einem Bruttostundenlohn von zehn Euro und fünfundzwanzig Cent entsprechen.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 06.06.06, 06:59 Titel:
Cicero hat folgendes geschrieben::
Ausgehend von einer 50-Stunden-Woche hielt das LAG Frankfurt ein Bruttomonatsgehalt von ca. 2050,00 Euro im ersten Berufsjahr für eine übliche Vergütung. Das würde einem Bruttostundenlohn von zehn Euro und fünfundzwanzig Cent entsprechen.
Wow! da hatte ich,
nur Berufsausbildung,
nur im Osten,
nur 22 Jahre,
keine Berufserfahrung (außer Ausbildung)
schon 1,50 Euro mehr... und das war 2002!
Mal sehen was mich dann nach dem 1. Staatsexamen erwartet, wenn ich,
Hochschulabsolvent,
im Westen,
28 Jahre,
6 Jahre Berufserfahrung
Sie überinterpretieren imho etwas die Statistik. Selbstverständlich gliedern sich derartige Statistiken in Untergruppen, für welche dann wiederum andere Werte gelten.
Für bestimmte Studienschwerpunkte sind die Einkünfte im Schnitt durchaus höher - gerade auch, wenn gleichzeitig eine nicht unerhebliche Praxistauglichkeit (zB. durch eine Ausbildung) vorliegt.
Ein klassisches Beispiel wäre ein Steuerrechtler, der zusätzlich auch noch eine einschlägige Lehre absolviert und parallel zum Studium in diesem Bereich gearbeitet hat.
Denn auch wenn generell "Juristenschwemme" auf dem Arbeitsmarkt herrscht, so heißt das noch nicht, dass diese Schwemme für alle fachlichen Spezialisierungen besteht und Einstellungschancen wie auch Einstiegsgehälter sich allein (!) nach Note bemessen.
Aber einmal generell:
Beii Akademikerberufen ist es eigentlich allgemein üblich, dass die ersten Jahre noch einmal "Lehrjahre" sind, in welchen oft massiv Überstunden anfallen. Diese werden üblicherweise auch nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für die Assessoren im Staatsdienst und erst recht für die Assessoren ohne Anwaltszulassung in der freien Wirtschaft. Selbstverständlich würde dies auch den Stundenlohn massiv drücken. Ich möchte auch nicht wissen, inwieweit diese Statistik nicht sowieso einen falschen Eindruck erzeugt, da ja nur angestellte Rechtsanwälte erfasst werden. Das lässt imho einen nicht unerheblichen Teil der Asessoren unberücksichtigt (darunter gerade einen großen Teil der "echten Problemkfälle" wie den - aus Not - selbständigen Junganwalt) und dürfte schon dehalb perspektivisch sein, da gerade ein guter Teil der überdurchschnittlichen Kandidaten in den Staatsdienst driftet und so mit seinem Einkommen der Statistik entzogen werden. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Ausgehend von einer 50-Stunden-Woche hielt das LAG Frankfurt ein Bruttomonatsgehalt von ca. 2050,00 Euro im ersten Berufsjahr für eine übliche Vergütung. Das würde einem Bruttostundenlohn von zehn Euro und fünfundzwanzig Cent entsprechen.
Ich glaube, Djinny sprach von einer (angloamerikanischen) Großkanzlei. Dort wird man sicherlich schon die von ihm erwähnten Summen verdienen (wofür man allerdings zunächst 2 x VB + Dr./LL.M. + Sprachkenntnisse benötigt). _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Man gebe einem Junganwalt eine Aufrechnung.
Regelmäßige monatliche Zahlungen werden gemindert, die geleisteten Zahlungen werden, da nun teilweise Überzahlungen, aufgerechnet mit nicht geleisteten Zahlungen.
Was passiert?
1. Die monatlichen Summen stimmen nicht.
2. Nach Berichtigung durch Junganwalt stimmen sie noch immer nicht.
3. Die Gesamtsumme stimmt nicht. Junganwalt hat den vorletzten Monat vergessen.
(4. Altanwalt hat den letzten vergessen)
5. Womit fängt der Junganwalt an? Na klar, mit dem Anfang. Er rechnet also die Überzahlung aus, die sich aus den jüngsten Monaten ergibt und rechnet diese auf gegen die Forderungen des Prozessgegners. Klarer Fall, ne?
Die Sache hat nur einen kleinen Haken: Mandant hat in den jüngsten Monaten gar nichts gezahlt. Genau dagegen soll ja aufgerechnet werden.
Alles kein übermäßiges Drama.Wenn Ultimo ist, wird sich schon einer finden, der dat Dingen doch noch richtertauglich zusammen baut.
Und deshalb kam Abrazo heute so spät nach Hause.
_________________ Grüße,
Abrazo
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.