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Umbau einer Scheune - Grenzbebauung

 
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Jens Lischka
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.11.04, 17:04    Titel: Umbau einer Scheune - Grenzbebauung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe vor eine bestehende Scheune (liegt allerdings mittlerweile im Stadtzentrum) zu einem Wohngebäude umzubauen. Allerdings erscheint es mir sinnvoll das gesamte Gebäude neu zu errichten. Da es sich aber um Grenzbebauung handelt, möchte ich gerne wissen ob dies rechtlich möglich ist (Einverständnis der Nachbarn vorrausgesetzt)? Ich würde die Bauform nicht verändern und es besteht kein Bestandsschutz

Vielen Dank

Jens Lischka
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht wäre das zuständige baumamt der richtige ansprechpartner
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peter.f
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2004
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 19.11.04, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Gebäude abgebrochen wird gelten für den Neubau die geltenden Gesetze. Wenn sich eine Grenzbebauung nicht aus einem Bebauungsplan oder der vorhandenen Bebauung zwingend ergibt heißt das, dass ein Abstand einzuhalten ist, es sei denn auf das Nachbargrundstück kann eine Baulast übernommen werden, vorausgesetzt der Eigentumer ist damit einverstanden.
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