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Verfasst am: 28.04.06, 18:21 Titel: PKW von Privat an Händler, Schadensersatz
Hallo erstmal, ich hoffe ich bin hier im Richtigen Forum gelandet.
Folgendes: Person A hatte im März 06 einen PKW - Unfall, der PKW ist danach Totalschaden.
Ein Händler hat sich bereit erklärt den "Schrott PKW" zu kaufen und hat Person A einen Vertrag
gemailt, inkl seiner Adresse aber ohne Unterschrift.
Person A (Privatperson) hat seine Daten entsprechend eingetragen und hat noch Änderungen mit Kugelschreiber im Text vorgenommen. Der nur von Person A unterschriebene Vertrag ging per
Mail (nicht digital signiert) an den Käufer.
Nach 2 Tagen hat Person A dem Händler mitgeteilt ihm den Wagen doch nicht verkaufen zu können.
Nun etwas über einen Monat später kommt POst vom Anwalt des Händöers und verlangt Schadensersatz.
Da der Händler den Wagen bereits weiter verkauft hat.
Der Wagen wurde zu einem Zeitpunkt weiterverkauft zu welchem der Händöer weder in Eigentum noch im Besitz des PKW war.
Hätte der Händler den Wagen überhaupt schon weiterverkaufen können?
Er hatte für den PKW auch noch nichts bezahlt, somit war für ihn der Wagen nicht frei von Rechten Dritter (Person A)
Der von Person A geänderte Vertrag wurde auch vom Käufer nicht unterschrieben bzw. mir nicht zu Kenntnis gegeben.
Über eine Antowrt hierauf würde ich mich sehr freuen. Sollte der Beitrag im falschen Forum sein, so bittte ich diesen entsprechend zu verschieben Danke.
MfG
Gitzu
Zuletzt bearbeitet von gitzu am 28.04.06, 18:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.04.06, 03:31 Titel:
gitzu hat folgendes geschrieben::
Ein Händler hat sich bereit erklärt den "Schrott PKW" zu kaufen und hat Person A einen Vertrag gemailt, inkl seiner Adresse aber ohne Unterschrift.
Person A (Privatperson) hat seine Daten entsprechend eingetragen und hat noch Änderungen mit Kugelschreiber im Text vorgenommen. Der nur von Person A unterschriebene Vertrag ging per Mail (nicht digital signiert) an den Käufer.
Nach 2 Tagen hat Person A dem Händler mitgeteilt ihm den Wagen doch nicht verkaufen zu können.
Puzzeln wir das Ganze einmal rechtlich auseinander: Händler H hat dem A einen Kaufvertragsentwurf gemailt, das war ein Vertragsangebot. Dieses ist von A nicht angenommen, sondern abgelehnt worden, da dieser den Text des Kaufvertragsentwurfes mit Kugelschreiber geändert hat. Indem A den von ihm veränderten Kaufvertragsentwurf an Händler A gemailt (wohl eher gefaxt, bei handschriftlichen Änderungen, oder gescannt und als Anhang gemailt?), hat A dem Händler sodann ein neues Angebot zum Abschluß eines Kaufvertrages unterbreitet. Dieses hat der Händler - jedenfalls den Angaben des Threaderstellers nach zu urteilen - bis zu jenem Zeitpunkt (und darüber hinaus), als der A ihm mitteilte, daß er das Fahrzeug doch nicht verkaufen will, nicht angenommen. Rechte des Händlers aus Kaufvertrag kommen mithin nicht in Betracht.
In Frage kommen würde jedoch eventuell eine Haftung des A aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo).
A sollte sich besser einen Rechtsanwalt seines Vertrauens suchen...
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