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Support-/Garantieleistungen bei im Ausland gekauften Waren

 
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Uwe N.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 00:13    Titel: Support-/Garantieleistungen bei im Ausland gekauften Waren Antworten mit Zitat

Hi.

Wir leben ja in einer globalen und globalisierten Welt, in der z.B. Siemens Werke in Deutschland schließen läßt, um Handies günstiger in Ungarn produzieren zu lassen. Auch kommt ja nahezu jedes elektronische Produkt aus Fernost.
Welchen Anspruch habe ich nun bei einem im (nahen und fernen) Ausland gekauften Produkt, auf (nationale) Garantieleistungen des Herstellers (oder gar die Sachmängelhaftung) zurückzugreifen? Gilt Globalisierung in der Wirtschaft nur für den Fall, wenn sie Geld verdienen und Vorteile daraus ziehen kann, aber hört dort auf, wo sie genauso global(isiert) mit Support umgehen soll?
Ist es denn nicht egal, ob ich einen Fernseher, eine Spielekonsole oder einen Toaster im günstigeren Ausland kaufe, wenn dieser im selben Werk produziert wird, wie die auf dem nationalen Markt verkauften (bei gleichen technischen Voraussetzungen natürlich)?

Auch wenn ich mich ein bißchen zuviel der Schönheit der deutschen Sprache hingegeben habe würde mich trotzdem eine Antwort interessieren. Auch würde ich gerne wissen, ob es zu dieser Fragestellung auch schon Gerichtsurteile gab.

Danke im Voraus,

Uwe
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 06:22    Titel: Gewährleistung Antworten mit Zitat

Grundsätzlich gelten die Rechte des Käufers bei Mängeln der gekauften Sache gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller.

Der Hersteller haftet lediglich im Rahmen der Produkthaftung, wenn es zu Personen- oder Sachschäden kommt. Mit der Gewährleistung hat er aber nichts zu tun, es sei denn, er hätte zusätzlich eine freiwillige Garantie übernommen.
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 06:29    Titel: Antworten mit Zitat

Gewährleistung nur vom Verkäufer.
Garantie ist freiwillig zu den Bedingungen des Garantiegebers,welche in schriftlicher
Form dem Käufer übergeben werden müssen.
Dies bezieht sich natürlich alles nur auf deutsches Verbraucherrecht.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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