Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wenn endet meine Krankenverischerungsmitgliedschaft?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wenn endet meine Krankenverischerungsmitgliedschaft?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hans_wurschd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 17:20    Titel: Wenn endet meine Krankenverischerungsmitgliedschaft? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin hauptberuflich selbständig und seit dem 01.01.06 freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse.

Leider muss ich meine Selbständige Erwerbstätigkeit zum 31.05.06 aus familiären Gründen aufgeben.

Nun meine Frage: Wann kann ich meine Mitgliedschaft beenden?

Ich könnte grds. zu meiner Frau in die Familienversicherugn bei einer anderen Kasse.

Alledings schwebt mir da noch so was im Kopf rum, dass ich mindestens 1,5 Jahre Mitglied sein muss.

Ich hab mich schlau gemacht und in der Satzung meiner jetzigen Kasse steht: " Versicherungsberechtigte können Ihre Mitgiedschaft kündigen, wenn die Voraussetzungen einer Familienversicherung nach § 10 SGB V erfüllt sind. Die Mitgliedschaft endet mit Erfüllung der Voraussetzungen der Familienversicherung"

Kann ich den nun ab 01.06.06 familienversichert sein=??

schonma danke im voraus!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, Sie können in Ihrem Fall die jetztige Mitgliedschaft zum 1. Juni 2006 "kündigen". Vermutlich wird Ihre jetztige Krankenkasse dann noch eine Bescheinigung über die Familienversicherung bei der andere Krankenkasse benötigen. Aber darüber wird Sie die Krankenkasse informieren.
Wichtig ist jedoch, dass dies keine Kündigung nach § 175 SGB V ist. Das heißt, sollten Sie in den nächsten 18 Monaten nach dem Ende Ihrer Mitgliedschaft wieder eine hauptberufliche Selbstständigkeit oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, sind Sie wieder an die Krankenkasse gebunden, wo Sie momentan noch Mitglied sind. Erst wenn diese 18 Monate um sind, können Sie wieder eine andere Krankenkasse (zum Beispiel die, wo Sie ab Juni familienversichert sind) wählen, um dort Mitglied zu werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hans_wurschd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Doch das ist doch auch eine Küdigung nach § 175 SGB V, da der TAtbestand einer Kündigung von Versicherungsberechtigten wg. Familienversicherungsanspruch doch dort auch erwähnt ist und ich insofern (auch früher) dann eine andere Kasse wählen könnte oder (gibt es hierfür entsprechende andere Regelungen (wenn ja welche(???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, in § 175 Absatz 4 Satz 5 SGB V steht eben drin, dass Sie bei einer Kündigung, um in die Familienversicherung des Ehepartners zu wechseln nicht erst 18 Monate Mitglied der aktuellen Krankenkasse sein müssen. Die Bindungswirkung an die aktuelle Krankenkasse bleibt trotzdem bestehen, wenn wieder eine Mitgliedschaft begründet werden soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.