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Verfasst am: 22.04.06, 12:49 Titel: Habe kein Verständnis!!
Folgender Vorfall:
A+B mit ihren Freundinnen im PKW unterwegs,geraten
Nachts in eine polizeiliche Fahrzeugkontrolle.
Übliche Fahrzeug und Personenkontrolle.
Diskrimimierend finden (alle 4 Personen sind 18 Jahre alt) wir:
Den Umgang/Ton der Beamten gegenüber den Insassen:
Mit Gesicht zur Wand mit offenen Händen lehnen--Beine spreizen--Leibesvisisation!!
Unterstellung von Drogeneinnahmen-Durchsuchung des PKWs--
Immer diese dumm dreisten Sätze:Gebt zu Ihr kosummiert Drogen usw..
Logischerweise haben die Beamten nichts gefunden und wir haben noch nie
Drogen gebraucht.
A+B und Freundinnen fragen sich nun,ob man so hilflos der Willkür der
Beamten ausgesetzt ist??
Hat man als junger Mensch gar keine Möglichkeit,sich gegen diese Willkür zu wehren??
Was sagt eigentlich die Gesetzgebung dazu??
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 22.04.06, 14:00 Titel:
Hallöle
Hierbei handelt es sich gewiß nicht um eine normale Verkehrskontrolle! Es ist bei einer stinknormalen Verkehrskontrolle einfach unüblich Personen zu durchsuchen. Auf welcher Rechtsgrundlage soll sich dies stützen? Entweder haben die Beamten einen Tatverdacht gehabt oder sie haben wirklich über das Ziel hinausgeschossen. Sie sollten uns mehr Anhaltspunkte liefern. Wie lief die Kontrolle im Detail ab? Ist einer von den Kontrollierten bereits mit Drogen in Kontakt gekommen? Meine Erkenntnis: Der Bürger neigt dazu, dass wesentliche, was zur Ursache beigetragen hat, gerne wegzulassen.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Verfasst am: 22.04.06, 20:44 Titel: Entdecke die Möglichkeiten...
....einer Überprüfung der polizeilichen Maßnahme. Sollte die Kontrolle tatsächlich so abgelaufen sein, wie Sie schildern, so haben Sie auch die Möglichkeit, bei der Behörde eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit durchführen zu lassen. Sachverhalt mit allen Details schildern und um entsprechende Stellungnahme bitten. In der Regel erfolgt eine sorgsame Prüfung
M.f.G.
fanatic _________________ --- Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde ---
Meine Beiträge, stellen immer nur meine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung!!! Sollte ich Ihnen geholfen haben, würde ich mich über einen KLICK auf GRÜN freuen!
das ist ja der springende Punkt,es gab keinerlei Verdachtsmomente!!!
Es waren keinerlei Auffälligkeiten unserer seits vorhanden!
Stinknormales Auto--Fiat-- der Freundin --kein lauter Auspuff-keine
brüllende Musik usw.
keine Personen-Auffälligkeiten(glatzköpfe usw.)
Stinknormale 18 jährige Schüler welche noch nie mit Polizei in irgendwelcher
Art und Weise zu tun hatten!!
Aus diesen Gründen sind die Schüler so entsetzt über die Vorgehensweise
der Beamten!!
Es kann doch nicht üblich sein,nur weil man jung ist,keine Rechte zu haben!
Wie also sollen sich die Schüler(wenn das anscheinend üblich ist) bei
wiederholten Fall verhalten?
Auf welche Gesetzgebungen hinweisen???
Logo,Mails wurden gelesen.
Danke
Also ich weis nicht,seit unserer ersten Erfahung mit der Polizei,sehe ich einer
Beschwerde sehr skeptisch entgegen!
Besser wäre es doch unseren Meinungen nach:
Schon im Vorfeld ruhig und sachlich den Polizisten auf UNSERE Rechte
hinzuweisen!
Was spricht eigentlich dagegen??
Gibt es Gesetzes-Links??
mfg
Ich denke nicht, dass irgendjemand so auf Anhieb beurteilen kann ob oder ob nicht irgendwelche Auffälligkeiten die Polizeibeamten auf die Idee brachten die Maßnahme so durchzuführen, wie sie nun einmal abgelaufen ist.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Beamten über das Ziel hinausgeschossen sind, wie es Obermotzbruder auch schon anmerkte aber eventuell ist die Maßnahme rechtlich ganz sauber zu begründen.
Nur einmal so zu den Auffälligkeiten:
Autofabrikat, korrekter Auspuff und Musik auf normaler Lautstärke sind keine Kriterien an denen man im Regelfall einen Drokenkonsumenten ausmacht.
Glatzen sind auch nicht unbedingt ein Zeichen für einen Drogenkonsumenten, eher andersherum, eine Haartracht die bei jungen Männern über ein gewisses Maß hinausgeht ist da eher ein ganz schwaches Zeichen, dass es in diese Richtung gehen könnte. Dürfte allerdings vor Gericht wohl kaum in dieser Form anerkannt werden, sondern lediglich die Beamten ein bißchen in diese Richtung sensibilisieren.
Auch gerne genommen sind Erkennungszeichen der Kifferszene, die lustigen Hanfblätter auf Ziffernblättern der Armbanduhr, T-Shirts, Schweißbändern, als Aufkleber auf dem Auto, .....
Kein sicheres Zeichen aber ein Indiz und dann wird die Kontrolle ein wenig genauer und da gehört bei Verdacht auf Drogen dann auch die Durchsuchung dazu, so komplett mit ans Auto gelehnten Adler. Das sollte man den Betroffenen dann aber auch mitteilen, ansonsten wäre es wirklich schlechter Stil. Ich kann und möchte mir aber irgendwie gar nicht vorstellen, dass die Beamten nicht einmal den Versuch unternahmen darauf hinzuweisen, welche Kontrolle gerade durchgeführt wird und weshalb.
Kamen sie gerade von einer "bekannten" Disko oder aus den Niederlanden zurück.
Roch es eventuell z.B. nach Haschisch in dem Fahrzeug? (Damit will ich nicht darauf hinaus, dass tatsächlich jemand der Betroffenen der Maßnahme tatsächlich Drogen nimmt aber den mief kriegt man so leicht auch nicht raus und wenn man neben jemanden sitzt der sich eine Tüte bastelt und konsumiert, dann kann das immer noch reichen, dass man nach dem Zeug riecht.
Konnte der Fahrer oder einer der Insassen aufgrund von Übermüdung, Medikamenten, dem Konsum von berauschenden Mitteln (z.B. Alkohol) den Beamten nicht ganz folgen und / oder führte Anweisungen zeitverzögert aus.
Beispiel:
"Guten Tag, wir führen eine Polizeikontrolle durch. Bitte stellen sie den Motor ab, ziehen sie die Handbremse an, den Führerschein und die Fahrzeugpapiere bitte."
"Wie bitte, können sie das noch einmal wiederholen?" (Schon kann man eine Kontrolle gewonnen haben, gilt aber für den Fahrer nicht für die Insassen)
Haben sich die Insassen passiv verhalten und die Polizeikontrolle in keinster Weise gestört (so wie die Beamten das beurteilen und nicht wie das von den Insassen vielleicht gemeint war).
Auffällige Fahrweise (ein kleiner Schlenker mag genügen, wenn die Beamten es gerade sehen)?
Obermotzbruder hat es schon erwähnt aber ist einer der Insassen oder gar der Fahrer in der Vergangenheit schon im Zusammenhang mit Drogen in Erscheinung getreten (Ermittlungsverfahren würde reichen). Die Eintragung im polizeilichen Informationssystem begründet zwar keine Maßnahme aber dann sind die Beamten mal wieder in diese Richtung sensibilisiert.
Hatten die Insassen z.B. gerötete Augen oder hätten andere Indizien dazu führen können, dass die Beamten den Verdacht hätten gewinnen können, dass einer der Insassen Drogen konsumiert und bei sich führt.
Das aber nur mal so als oberflächliche Ideensammlung, was die Polizeibeamten dazu hätte bringen können eine derartige Kontrolle durchzuführen, wie sie hier geschildert wurde.
Willkür hört sich da ein bißchen hart an, auch wenn es einem persönlich nicht passt oder in den Kram passt aber manchmal sind die Maßnahmen der Polizei rechtlich einwandfrei.
Ob dies im vorliegenden Fall tatsächlich so ist können sie allerdings überprüfen lassen.
Viel Glück _________________ *** *** ***
Meine postings spiegeln lediglich meine Meinung zu den laut Forenregeln fiktiven Fallbeispielen wider.
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"Es ist stets von Übel, wenn politischen Erwägungen gestattet wird, die Planung von Operationen zu beeinflussen."
Ich bin schon erstaunt,nur weil man 18 jahre alt ist,versucht wird,einem in eine bestimmte Schublade zu stecken!!
Nochmals:Es sind vier unbescholtene Schüler-normale Frisuren-nichts mit
Drogen im Sinn-mit unauffälligen Auto unterwegs-kein Discobesuch-auch
keine in der Nähe!!
Diese vier Schüler hatten sich tags zuvor im Haus der Eltern eines Schülers
getroffen zum LERNEN,es stehen in Bayern Mitte Mai die Abi-Prüfungen an.
Es wurde also von 13 Uhr bis 1 Uhr Früh gebüffelt (ja auch so etwas gibt es)!!
Sie befanden sich also auf eine- Nach Hause Abladetour für die Schüler!!
Ist es so schwer nachvollziehbar,dass es auch NORMALE junge Erwachsene
gibt???
Wenn schon hier Vorurteile herrschen,dann kann einem eine solche
Verhaltensweise der Polizei nicht mehr wundern!!
Beschämend!!
Bedanke mich.
Sie äußerten pauschal, dass es keinerlei Verdachtsmomente geben konnte, die die Beamten zu dieser Maßnahme hätten führen können.
Ich wies lediglich darauf hin, dass ihre Beobachtung und ihre Unschuld sie nun glauben lassen, dass die Maßnahme der Polizei rechtswidrig oder überzogen sei.
Mein posting sollte ihnen lediglich vor Augen führen, dass man auch unschuldig (die Beamten können eben nicht in die Köpfe hineinschauen) in eine Maßnahme geraten kann, weil die Beamten z.B. Verdachtsmomente ausmachen, die der betroffene Bürger so nicht erkannt hat oder einfach aus seinem Wissen heraus und / oder seiner subjektiven Sichtweise so nicht erkennen kann.
Wenn sie daraus Vorurteile und Anschuldigungen herauslesen wollen, dann kann ich ihnen auch nicht helfen.
Nur weil sie 18 sind wurden sie sicherlich nicht in dieser Art und Weise kontrolliert, das kann ich mir nicht einmal bei den bayrischen Polizeibeamten vorstellen.
Niemand ist bisher davon ausgegangen, dass es sich hier nicht um normale junge Erwachsene gehandelt hat, dass Obermotzbruder vermutet die Sachverhaltsschilderung könnte unvollständig sein dürfte auf Erfahrungen beruhen, denn Wahrnehmung und die Wiedergabe von Erlebten sind eine Wissenschaft für sich und selbst da muss man nicht einmal bösen Willen unterstellen, denn das ist rein menschlich.
Ich persönlich kenne z.B. Personen die nett und freundlich sind und mit Drogen null zu tun haben, die aber dennoch bei einer Kontrolle voll ins Kundenprofil der Polizeibeamten passen würden.
Ganz davon abgesehen steht es ihnen natürlich frei sich an richtiger Stelle zu beschweren und wenn die Polizeibeamten falsch gehandelt haben, dann wird dies auch sicherlich Konsequenzen haben. Ich kann mir aber aufgrund des geschilderten Sachverhaltes kein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme machen.
Ich wundere mich nur immer wieder, wieso so viele Leute hier sich direkt auf den Schlips getreten fühlen, nur weil nicht jeder die Meinung des Threaderöffners schonungslos teilt. _________________ *** *** ***
Meine postings spiegeln lediglich meine Meinung zu den laut Forenregeln fiktiven Fallbeispielen wider.
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"Es ist stets von Übel, wenn politischen Erwägungen gestattet wird, die Planung von Operationen zu beeinflussen."
kleiner tipp: wenn sie den beamten bei der nächsten kontrolle irgendwelche paragrafen um die ohren werfen und sagen: das dürfen sie und das nicht ... dann gehts wieder genauso aus ;)
dann muss man auf einmal das warndreieck auspacken, verbandskasten etc. ....
mein tipp: die sache über sich ergehen lassen, den polizisten noch nen schönen tag/abend wünschen und gelassen nach hause fahren!
Wir sind schon in der Lage Wahrnehmungen und Erlebtes
richtig wieder zugeben auch wenn wir in Pisa-Deutschland leben!!
Wir können auch zwischen den Zeilen lesen!!!
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 24.04.06, 18:17 Titel:
Hallo !
Liebe(r) Pisa- Deutschland,
u.U. war allein die Tatsache nachts um eins unterwegs zu sein schon genug Anhaltspunkt. Hört sich zunächst ein bisschen bitter an, ist aber, wie ich hörte, eine der bevorzugten Uhrzeiten um die sich betrunken oder unter Drogen Auto fahrende Jugendliche letal um Bäume wickeln........
Und ein Jugendlicher, 18 Jahre Jahre alt und absoluter Führerscheinneuling, der gerade fleissig gebüffelt hat, von nachmittags bis nachts um eins, leidet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an einem Aufmerksamkeitsdefizit, schlicht wegen Übermüdung. Die Prognose, das der Fahrer tatsächlich nicht mehr zum Führen eines KFZ geeignet war, ist gar nicht mal so schlecht. Der Gedanke, dass der Fahrer und die Insassen den Fahrzeuges auch nicht mehr so koherent und zeitnah antworteten oder gestellte "Aufgaben" befolgen konnten, wie es wünschenswert und aunnauffällig gewesen wäre, ist so abwegig nicht.
Mein Vorschlag : abregen !
Herzliche Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 24.04.06, 20:30 Titel:
Hallöle
Hallo Morlock. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Sie ein pauschales Problem mit der Polizei ansich haben. Schon Ihr überzogens Plädoyer auf Ihre Rechte (haben Sie nicht auch Pflichten?), zeigt mir Ihre innere Einstellung. Wenn ich mir Ihre bisherige Argumentation so im Geiste durch den Kopf gehen lassen, dann erscheint dort ein renitenter Abiturient, der seinen Kumpels mal so richtig zeigen will, wie man mit der Polizei, die sich erdreistet einen zu kontrollieren, umzugehen hat. Diese Spielchen kenne ich zu Genüge. Wenn Sie hier so auf den Busch klopfen, dann sollten Sie, wenn Sie dieses Erlebnis hatten, umgehend den Dienstvorgesetzten dieser Beamten von deren Fehlverhalten in Kenntnis setzen. Sie aber, haben dies ja bereits selbst als erfolglos in den Raum gestellt. Deshalb wird es wohl so sein, dass es doch anders gewesen ist, als Sie uns hier weiß machen wollen.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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richtig wieder zugeben auch wenn wir in Pisa-Deutschland leben!!
Wir können auch zwischen den Zeilen lesen!!!
Naja, sie können ihre Wahrnehmung und das von ihnen erlebte vielleicht sprachlich korrekt wiedergeben, allerdings bezweifel ich, dass sie einen Sachverhalt richtig wiedergeben können. Das mag jetzt ein bißchen Wortklauberei sein aber einen Sachverhalt richtig darstellen könnte kein menschliches Wesen, dies würde nämlich Alwissenheit voraussetzen und die Wahrnehmung jedes Details und das auf einer rein objektiven Erfahrungsebene...
Sie können den Sachverhalt aus der Sicht eines jungen Erwachsenen schildern, welcher von den rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen der Polizeibeamten nicht das geringste weiß und nicht einmal in Erwägung ziehen möchte, dass eine andere Person den gleichen Sachverhalt eben aus seinem subjektiven Blickwinkel heraus anders bewerten könnte.
Ich lese zwischen den Zeilen heraus, dass sie nur die Dinge hören wollen, welche ihre schon vorgefasste Meinung wiederspiegeln.
Faktisch zwingen ihre postings mich dazu mich der Meinung von Obermotzbruder anzuschließen und ein grundsätzliches Problem ihrerseits mit Polizeibeamten in Verbindung mit jugendlichem Imponiergehabe zu vermuten. _________________ *** *** ***
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