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Die B-Bank gibt A eine V-Kreditkate, da A ueber ein geringes Einkommen verfuegt geschieht das mit einer Buergschaft des B in H.v 500 DM.
A ueberzieht den Kreditrahmen der Buergschaft des B und wird Zahlungsunfaehig. Die Bank nimmt B mit 500 DM in Anspruch. Letztlich verbleiben noch 100 DM die sie nicht aus der Buergschft befriedigen kann. Nun macht Sie die weitere Forderung gegen den A anhaengig.
Dieser ist mittellos und wundert sich wieso die Karte dann ueberhaupt hoeher belastbar war als die Buergschaft. Da er immer davon ausging, dass die Karte komplett gedeckt sei.
Kan die B-Bank von A ersatz verlangn oder hat sie eine Mitschuld ?
Kan die B-Bank von A ersatz verlangn oder hat sie eine Mitschuld ?
Die Bank verlangt keinen Ersatz von A, sondern den Ausgleich des Kreditkartenkontos, und das kann sie natürlich tun. Die Bank hätte auch darauf verzichten könne, die Bürgschaft des B in Anspruch zu nehmen und den gesamten Betrag von A einfordern, das bleibt ihr überlassen. Und von einer Mitschuld dafür, daß B die Kreditkarte innerhalb des vereinbarten Rahmens nutzt (wovon ich hier mal ausgehe) kann keine Rede sein. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
bei der Gelegenheit bemerkt, erwirbt B mit der Zahlung der Bürgschaftssumme einen Anspruch gegen A. Keinesfalls ist es so, dass A seine Schulden los ist, nur weil B gebürgt hat.
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