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Internetauktionshaus [Name geändert]

 
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Billib
Gast





BeitragVerfasst am: 15.11.04, 18:38    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] Antworten mit Zitat

Hallo,

habe ein kleines problem und weiss nicht was ich machen soll.Hoffe ich bekomme hier ein paar Tips.
habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] Kleidung ersteigert.Habe das geld überwiesen plus 5 Euro die der verkäufer sich für das versicherte Paket verlangt hat.
habe den verkäufer mehrmals angeschrieben doch er meldet sich nicht.Auch Internetauktionshaus [Name geändert] hat ihn schon angeschrieben doch auch darauf keine Reaktion.
Muss man sich denn so etwas gefallen lassen??Soll icj eine Strafanzeige stellen?
Was meint ihr?

mfg Billib
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.11.04, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können sich bei Internetauktionshaus [Name geändert] beschweren und Strafantrag gegen den Verkäufer stellen.
Wenn das keiner macht, kommt der sonst noch damit durch ... Sehr böse
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Maddie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 24.11.04, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Am Besten das Geld bei der Bank rücküberweisen lassen!

Vorher IMMER die Bewertungen des Verkäufers lesen, da kann man abwägen, ob man das Risiko eingehen will!
Meistens sind schon negative Bewertungen dabei, da lass ich dann immer lieber die Finger davon! Und nicht vergessen, den Verkäufer negativ bewerten!!!
Vor allem sollte man sehr aufpassen, wenn es um höhere Beträge geht!

Gruß Maddie
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.11.04, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Maddie hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Am Besten das Geld bei der Bank rücküberweisen lassen!




Geht das? wenn ja WIE?
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Maddie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 25.11.04, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Also bei der Volks- und Raiffeisenbank geht dies!
Einfach hingehen und sagen, das man eine Rücküberweisung machen lassen will!
Hat bei mir ohne Probleme funktioniert! Geht glaub aber nur ca.4 Wochen nach Überweisung!
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.04, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sobald eine Überweisung auf dem empfängerkonto eingegangen ist, bleibt diese auch dort. Eine Rücküberweisung ist nicht möglich - bei keiner Bank
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Maddie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 25.11.04, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also bei mir ging es, wie schon gesagt!
Und eine Bekannte hatte auch schon einmal Vorkasse gemacht und dann es wieder Rückbuchen lassen!

Natürlich weiß ich nicht genau, ob das noch am selben Tag sein muß!
Einfach auf der Bank nachfragen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.11.04, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenns noch nicht soo lange her ist, würde ich noch warten. Nebenbei kannste ja mal gucken ob sich in seinen Auktionen was tut. Oder ihn mit nem anderen Internetauktionshaus [Name geändert] Namen anschreiben.
Kann ja auch mal was dazwischen kommen, Krankenhaus usw.
Ich weiss ja nicht wie hoch der Betrag war, aber denke wegen ein paar Euros wird sich keiner eine Anzeige an den Hals holen.
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Muralto77
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.04, 22:03    Titel: Rücküberweisung Antworten mit Zitat

Wenn mann Geld überwiesen hat und es auf dem anderen Konto angekommen ist, dann gibts kein zurück mehr!! wo kämen wir denn da hin?

anderst ist es beim Lastschriftverfahren, den eingezogenen Betrag kann man ca. 4 Wochen wieder zurückholen!

Gruß Daniel
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 11.12.04, 22:25    Titel: Re: Rücküberweisung Antworten mit Zitat

Muralto77 hat folgendes geschrieben::
Wenn mann Geld überwiesen hat und es auf dem anderen Konto angekommen ist, dann gibts kein zurück mehr!! wo kämen wir denn da hin?

anderst ist es beim Lastschriftverfahren, den eingezogenen Betrag kann man ca. 4 Wochen wieder zurückholen!

Gruß Daniel


Ich meine es sind 6 Wochen, aber wichtig und richtig ist, dass man zwischen Lastschrift und "normaler" Überweisung unterscheiden muss. Nur bei der Lastschrift kann das Geld zurückgebucht werden.

Ich glaube, es leuchtet jedem ein, dass nicht jede Kontobuchung ein par Wochen lang zurückgeholt werden kann - man stelle sich mal vor, der Arbeitgeber macht das mit dem Lohn Mr. Green
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Snowflake
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 12.12.04, 01:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich da mal mit Fachwissen einer ehemaligen Bankangestellten aufwarten darf:

Legal kann eine Lastschrift biszu 6 Wochen nach Abbuchung zurückgebucht werden - da fällt Gebühr an.

Legal kann eine Überweisung nur zurückgeholt werden, so lange der Betrag noch nicht auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.

Je nach "Kulanz" der Bank lassen sich einzelne Institute bei speziellen Fällen auch auf rechtlich nicht ganz saubere Rückbuchaktionen ein, wenn z.B. seit Eingang noch kein Kontoauszug vom Empfängerkonto ausgegeben wurde.

Das ist rechtlich allerdings.. sehr wakelig, weil die Bank das Geld des Kunden auf dessen Konto eigentlich nicht anzurühren hat ohne Auftrag. Und d.h. ohne Auftrag des Kontoinhabers.

Es geht also nicht prinzipiell, eine Überweisung zurückbuchen zu lassen. Im Gegenteil. Das ist normalerweise nur in seltenen Fällen möglich, wenn der Kunde sehr schnell reagiert und den Fehler anzeigt.

Wenn ich mir "wurde schon von Internetauktionshaus [Name geändert] angeschrieben - keine Reaktion" und "habe ihn selbst schon angeschrieben - keine Reaktion" anhöre, glaube ich kaum, dass das ganze gestern passiert ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Geld also noch zurückgeholt werden kann sehe ich als sehr gering.
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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Schnellgast
Gast





BeitragVerfasst am: 14.12.04, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

also dann mal mit dem Wissen eines richtigen Bankangestellten:

1. Fristsetzung 6 Wochen: Im Gesetzestext steht "unverzüglich", was jetzt nicht einen speziellen Zeitraum eingrenzt. 6 Wochen ist nur eine landläufige Meinung, da innerhalb dieser Zeit eine Rückgabe ohne wesentlichen Aufwand möglich ist.

2. Bei Lastschrift die beiden möglichen Verfahren prüfen (Abbuchungsauftrag, Einziehungsermächtigung). Abbuchungsauftrag: Rückgabe generell nicht möglich.

3. Überweisung (kleiner Hoffnungsschimmer:) Banken sind generell bei Buchungen auf Kundenkonten dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass nur Beträge gebucht werden, die auch den Kontoinhaber betreffen.
Beispiel: Kontobezeichnung "Max Müller GmbH", es wird eine Lastschrift von 12 EUR mit Zahlungspflichtiger "Max Müller" abgebucht. --> Darf nicht sein.
Praxis: Max Müller geht 2x die Woche mit dem Filialleiter Tennisspielen --> Buchung bleibt bestehen.
Versuch mal nachzuprüfen, ob das Geld, das von Dir wegüberwiesen wurde, mit dem richtigen Empfängernamen versehen wurde. Das ist zwar meines Wissens nur mit viel Kulanz Deiner Bank und Glück möglich, aber wenn hier eine kleine Abweichung feststellbar ist, hast Du gute Chancen, die Empfängerbank haftbar zu machen, auch wenn das Konto bereits aufgelöst ist oder der Kontoinhaber nicht mehr greifbar ist.
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