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Kreditkarte

 
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Fritz111
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.04.06, 08:59    Titel: Kreditkarte Antworten mit Zitat

Die B-Bank gibt A eine V-Kreditkate, da A ueber ein geringes Einkommen verfuegt geschieht das mit einer Buergschaft des B in H.v 500 DM.

A ueberzieht den Kreditrahmen der Buergschaft des B und wird Zahlungsunfaehig. Die Bank nimmt B mit 500 DM in Anspruch. Letztlich verbleiben noch 100 DM die sie nicht aus der Buergschft befriedigen kann. Nun macht Sie die weitere Forderung gegen den A anhaengig.

Dieser ist mittellos und wundert sich wieso die Karte dann ueberhaupt hoeher belastbar war als die Buergschaft. Da er immer davon ausging, dass die Karte komplett gedeckt sei.

Kan die B-Bank von A ersatz verlangn oder hat sie eine Mitschuld ?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.04.06, 10:03    Titel: Re: Kreditkarte Antworten mit Zitat

Fritz111 hat folgendes geschrieben::
Kan die B-Bank von A ersatz verlangn oder hat sie eine Mitschuld ?
Die Bank verlangt keinen Ersatz von A, sondern den Ausgleich des Kreditkartenkontos, und das kann sie natürlich tun. Die Bank hätte auch darauf verzichten könne, die Bürgschaft des B in Anspruch zu nehmen und den gesamten Betrag von A einfordern, das bleibt ihr überlassen. Und von einer Mitschuld dafür, daß B die Kreditkarte innerhalb des vereinbarten Rahmens nutzt (wovon ich hier mal ausgehe) kann keine Rede sein.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 30.04.06, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei der Gelegenheit bemerkt, erwirbt B mit der Zahlung der Bürgschaftssumme einen Anspruch gegen A. Keinesfalls ist es so, dass A seine Schulden los ist, nur weil B gebürgt hat.
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