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Verfasst am: 30.04.06, 16:14 Titel: Gesellschafterdarlehen oder höhere Stammeinlage
Personen A und B gründen gemeinsam eine GmbH. Jeder übernimmt eine Stammeinlage von 12.500€ davon wird jeweils nur die Hälfte eingezahlt. Nach Eintragung der Gesellschaft werden ausstehenden Einlage erbracht.
Dieser Vorgang braucht doch dem Handelsregister nicht mitgeteilt werden?
Des weiteren erhält die Gesellschaft von jeden Gesellschafter ein Darlehen in Höhe von 12.500€.
Ist es richtig, dass die Gesellschaft, solange sie nicht überschuldet ist, diese Gesellschafterdarlehen jeder Zeit ganz oder teilweise zurückzahlen kann?
Welche Nachteile entstehen für die Gesellschaft wenn sie dies praktiziert anstelle gleich die Stammeinlage zu erhöhen? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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