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recht.de :: Thema anzeigen - Gibt es ein "Verfallsdatum" bei Strafanzeigen?
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Gibt es ein "Verfallsdatum" bei Strafanzeigen?

 
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Mr. Anonym
Gast





BeitragVerfasst am: 15.11.04, 19:41    Titel: Gibt es ein "Verfallsdatum" bei Strafanzeigen? Antworten mit Zitat

hallo
mich würde interessieren, ob eine strafanzeige bei gefährlicher körperverletzung fallen gelassen werden kann?hab jetzt schon seit einem jahr nichts mehr davon gehört.Hab weder bescheid noch Gerichtstermin bekommen.Nur damals die Anzeige eben. Seit den Aussagen auf der Polizei ist aber nun nichts mehr passiert. Will aber auch keine schlafenden Hunde wecken Smilie
Hoffe es kann mir jemand weiter helfen. Würde da nämlich schon gerne mal wissen woran ich nun bin.
Vielen Dank schonmal im vorraus
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.11.04, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das "Verfallsdatum" von Strafabzeigen heißt "Verfolgungsverjährung". Gefährliche Körperverletzung verjährt nach 10 Jahren !
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.11.04, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, darüber hinaus gibt es jede Menge "verjährungsunterbrechende" Handlungen (§ 78c StGB). Da Du offensichtlich auch als Beschuldigter vernommen wurdest, bekommst Du auf jeden Fall Bescheid, wenn das Verfahren eingestellt wird [§ 170(2) StPO]. Im Falle einer Anklage sowiso.
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