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Aufgrund meiner Körperbehinderung bin ich von den Rundfunk- unnd Fernsehgebühren
befreit (RF-Befreiung). Habe geheiratet! Meine jetzige Ehefrau zahlte v o r der Ehe
ebenfalls keine RF-Gebühren, weil sie keine Geräte hatte. Jetzt benutzen wir quasi
gemeinsam die Geräte. Müssen w i r (sprich meine Ehefrau) jetzt RF-Gebühren
zahlen - oder gilt meine Befreiung auch für den Ehepartner ! Wie sieht die rechtliche
Situation aus !!
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 01.05.06, 17:21 Titel:
Ich muss zugeben es nicht genau zu wissen tendiere aber sher stark zu könnte eine Rundfunkgebührenpflicht bestehen / bzw. ein Befreiung ist nicht mehr möglich.
Stehen die Geräte allerdings alle in nicht gemeinsam genutzen Wohnraum kann die Sache anders aussehen
Die Beweislast liegt übrigens auf Seiten der GEZ... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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