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Verfasst am: 14.11.04, 14:41 Titel: Recht auf Wiederhohlung der KLausur ?
Hallo !
Haben eine Klausur geschrieben die viel zu schwer war. Der Punkteschnitt wird wohl nicht besser als 5 Notenpunkte sein. Haben wir ein Recht darauf, dass die Klausur wiederhohlt werdenmuss ? (Baden-Würrtemberg)
in hessen ist es so geregelt, dass bei über ein drittel negativer noten der schulleiter über die wiederholung oder wertung der arbeit entscheidet. bei über 50% negativer arbeiten MUSS die arbeit wiederholt werden.
es kann in ihrem bundesland ähnlich sein. einfach mal beim schulamt oder kultusministerium nachfragen..
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