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Recht auf Wiederhohlung der KLausur ?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.11.04, 14:41    Titel: Recht auf Wiederhohlung der KLausur ? Antworten mit Zitat

Hallo !

Haben eine Klausur geschrieben die viel zu schwer war. Der Punkteschnitt wird wohl nicht besser als 5 Notenpunkte sein. Haben wir ein Recht darauf, dass die Klausur wiederhohlt werdenmuss ? (Baden-Würrtemberg)

Vielen Dank für Ihre Antworten


Matthias
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kml
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.04, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

in hessen ist es so geregelt, dass bei über ein drittel negativer noten der schulleiter über die wiederholung oder wertung der arbeit entscheidet. bei über 50% negativer arbeiten MUSS die arbeit wiederholt werden.
es kann in ihrem bundesland ähnlich sein. einfach mal beim schulamt oder kultusministerium nachfragen..
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