Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich habe im Dez. 2001 einen Kaufvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Im Januar 2002 bekam der Verkäufer ein Schreiben vom Amtsgericht, der Verkauf könne nicht durchgeführt werden, weil keine (gültige) Teilungserklärung vorlag. Bei Abschluss hatte er mir ein dickes Dokument gezeigt und behauptet, ich bräuchte dies nicht durchzusehen. Ich schaute mir nur die Grundrisspläne an, denn der Notar war auch anwesend, dem ich leider vertraute. Die Teilungserklärung musste ergänzt oder neu erstellt werden, meine Kaufsumme lag 2 Jahre auf einem Treuhandkonto und ich finanzierte die Wohnung schon. Ende 2003 floss das Geld auf das Konto des Verkäufers, weil endlich die Teilungserklärung erstellt war. (Erbbaugrundstück, Erbengemeinschaft musste zustimmen). Der Verkäufer forderte von mir die Nachzahlung von 2 Jahren Kaltmiete, obwohl es eine mündliche Vereinbarung, die in Form einer Gesprächsnotiz festgehalten wurde, dass mit Einrichtung des Treuhandkontos keine Miete mehr gezahlt werden müsste. Freitag war die Verhandlundg, die ich verlor. Habe ich Aussicht auf Berufungserfolg? Schließlich hat die Zustimmung der Erbengemeinschaft VOR Abschluss eines Kaufvertrages vorzuliegen. Die Richterin begründete ihr Urteil nur auf den Kaufvertrag! Selbst der Kläger war überrascht über das Urteil!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.