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Verfasst am: 15.11.04, 21:11 Titel: Wie ist das mit einer vorübergehenden Schankwirtschaft ?
Hallo !
Ich möchte mit ein paar Freunden eine Veranstaltung gestalten und organisieren.
Da wir dies zum ersten mal durchführen möchten, haben wir uns zu erst beim
örtlichen Ordnungsamt erkundigt. Nachdem man uns 10.000 Blätter und Formulare
mitgegeben hatte, ist uns der Spaß an einer Veranstaltung vergangen.
Meine Frage bezieht sich aber auf den Antrag einer vorübergehenden Gastwirtschaft
( Speiße und / oder Getränke ).
1.) Falls man eine Veranstaltung organisiert, ist es doch frei ob man Getränke und
Speißen anbietet ??? D.h. ich muss keine Getränke anbieten und somit den Antrag nicht beim Ordnungsamt beantragen !
2.) Falls nur geschlossene Cola, Fanta etc... Flaschen 0,33l angeboten werden,
benötigt man doch kein Gesundheitszeugnis ?
Dies gilt doch nur bei offenen Getränken / Ausschank ??? Oder ????
Wollte Dir noch sagen, dass du Recht hast.
Nur wenn Du offene Getränke anbietest ( Ausschank ), dann benötigst Du ein
Gesundheitszeugnis. Ansonsten nicht, da Du ja mit dem verschlossenen
Cola Flaschen etc... nicht in Berührung kommst.
Zu Deiner anderen Frage:
Eine Schankwirtschaft ist nicht zwingend bei einer Veranstaltung.
Wenn Du keine Speißen etc.. anbietest, dann brauchste das auch nicht.
Ich habe einen ganz ähnlichen Fall.
Wir veranstalten auch eine Öffentliche Veranstaltung. Allerdings mit offenen Getränken. Leider haben wir nicht alle ein Gesundheitszeugnis bzw. die Belehrung zum "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen ". ist es nicht möglich, dass die die diese Belehrung haben uns belehren und wir unterschreiben, dass wir diese erhalten haben und das Gesetz gelesen haben?
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