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Ich würde sagen, vom Straßenverkehrsamt aus ja. Denn Sie brauchen keinen KFZ-Brief oder ähnliches vorzulegen. Inwieweit Sie dann einen Mehrbeitrag bei der Versicherung zahlen müssten, wäre im Einzelfall nachzufragen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
hab heute morgen mal bei "beruflich-fachkundiger Stelle" nachgefragt:
"Es ist nicht erlaubt, mit so einem Kennzeichen mehrere Autos zu überführen" war die Aussage.
Naja, man sollte sich halt nicht bei der Überführungs-Hinfahrt mit dem einen und bei der Rückfahrt mit dem andern Fahrzeug blitzen lassen.
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