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Mein Lebensgefährte (verschuldet) hat bei seinem Anwalt ein Anwaltsanderkonto einrichten lassen worauf Gehalt geht und sonstige Verpflichtungen bezahlt werden. Dies hat auch über Jahre funktioniert bis wir merkten, daß z.B. Miete nicht bezahlt wurden. Bei Rückfragen kamen Ausreden wie Buchungsfehler etc. Jetzt aktuell hat er das Konto schließen lassen, worauf der Anwalt einfach € 1.000,-- einbehielt für seine Kosten. Auch früher hat er von diesem Geld immer mal wieder Beträge abgehoben ohne Rechnungen zu stellen. Natürlich auch dieses Mal nicht. Eine Kontoführung hat mein Lebensgefährte nie gesehen, geschweige denn eine Abrechnung. Auch ist dieser Anwalt durch Untätigkeit aufgefallen. Was kann man da tun ??
Verfasst am: 15.11.04, 22:31 Titel: Keine Rechtsberatung im Forum zulässig!
Flicka hat folgendes geschrieben::
Mein Lebensgefährte (verschuldet) hat bei seinem Anwalt ein Anwaltsanderkonto einrichten lassen worauf Gehalt geht und sonstige Verpflichtungen bezahlt werden. Dies hat auch über Jahre funktioniert bis wir merkten, daß z.B. Miete nicht bezahlt wurden. Bei Rückfragen kamen Ausreden wie Buchungsfehler etc. Jetzt aktuell hat er das Konto schließen lassen, worauf der Anwalt einfach € 1.000,-- einbehielt für seine Kosten. Auch früher hat er von diesem Geld immer mal wieder Beträge abgehoben ohne Rechnungen zu stellen. Natürlich auch dieses Mal nicht. Eine Kontoführung hat mein Lebensgefährte nie gesehen, geschweige denn eine Abrechnung. Auch ist dieser Anwalt durch Untätigkeit aufgefallen. Was kann man da tun ??
Sie haben offebar den recht.de knigge nicht gelesen, sonst würden Sie beachten, dass Rechtsberatung hier nicht zulässig ist.
Ich plädiere dafür, solche Beiträge zu löschen!
Verfasst am: 18.11.04, 17:42 Titel: Re: Keine Rechtsberatung im Forum zulässig!
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Flicka hat folgendes geschrieben::
Mein Lebensgefährte (verschuldet) hat bei seinem Anwalt ein Anwaltsanderkonto einrichten lassen worauf Gehalt geht und sonstige Verpflichtungen bezahlt werden. Dies hat auch über Jahre funktioniert bis wir merkten, daß z.B. Miete nicht bezahlt wurden. Bei Rückfragen kamen Ausreden wie Buchungsfehler etc. Jetzt aktuell hat er das Konto schließen lassen, worauf der Anwalt einfach € 1.000,-- einbehielt für seine Kosten. Auch früher hat er von diesem Geld immer mal wieder Beträge abgehoben ohne Rechnungen zu stellen. Natürlich auch dieses Mal nicht. Eine Kontoführung hat mein Lebensgefährte nie gesehen, geschweige denn eine Abrechnung. Auch ist dieser Anwalt durch Untätigkeit aufgefallen. Was kann man da tun ??
Sie haben offebar den recht.de knigge nicht gelesen, sonst würden Sie beachten, dass Rechtsberatung hier nicht zulässig ist.
Ich plädiere dafür, solche Beiträge zu löschen!
Und ich plädiere dafür, Ihren Beitrag zu löschen! Sie sind hier kein Moderator, also halten Sie sich gefälligst zurück!!!
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 18.11.04, 19:26 Titel:
Gast1 hat folgendes geschrieben::
Wendet Euch an die örtliche Rechtsanwaltskammer und schildert denen genau Euer Problem.
Ich kann nicht beurteilen, wer hier anonym solche Ratschläge gibt, und ich will hier nicht über die Motive spekulieren. Immerhin kommt das so häufig aus der Ecke der notorischen verbitterten Anwaltshasser, dass man sich überlegen sollte, ob man sich in diese Nähe begeben will.
In der Sache sind solche Ratschläge in dieser pauschalen Form und ohne gesicherte Kenntnis der Details aber ebenso irreführend, wie sie zunächst für einen Laien fachkundig klingen mögen, weil sie in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle zu Sachverhalten gegeben werden, für deren Beurteilung der Anwaltskammer die gesetzliche Zuständigkeit fehlt.
1. Es scheint das weit verbreitete Mißverständnis zu bestehen, Anwälte stünden gleichsam unter der Dienst- oder Fachaufsicht der Anwaltskammern, die mithin jede Tätigkeit oder auch Untätigkeit eines Rechtsanwaltes zu überprüfen hätten. Der Anwalt übt jedoch seinen Beruf als unabhängiges Organ der Rechtspflege aus und steht nicht in einem allgemeinen Abhängigkeitsverhältnis zu seiner Berufsvertretung.
2. § 73 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) definiert die Befugnisse der Kammern bzw. deren Vorstände wie folgt:
Zitat:
1) Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Er hat die Belange der Kammer zu wahren und zu fördern.
(2) Dem Vorstand obliegt insbesondere,
1. die Mitglieder der Kammer in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren;
2. auf Antrag bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer zu vermitteln;
3. auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggebern zu vermitteln;
4. die Erfüllung der den Mitgliedern der Kammer obliegenden Pflichten zu überwachen und das Recht der Rüge zu handhaben;
5. Rechtsanwälte für die Ernennung zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts und des Anwaltsgerichtshofes vorzuschlagen;
6. Vorschläge gemäß §§ 107 und 166 der Bundesrechtsanwaltskammer vorzulegen;
7. der Versammlung der Kammer über die Verwaltung des Vermögens jährlich Rechnung zu legen;
8. Gutachten zu erstatten, die eine Landesjustizverwaltung, ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde des Landes anfordert;
9. bei der Ausbildung und Prüfung der Studierenden und der Referendare mitzuwirken, insbesondere qualifizierte Arbeitsgemeinschaftsleiter und Prüfer vorzuschlagen;
10. die anwaltlichen Mitglieder der juristischen Prüfungsausschüsse vorzuschlagen.
(3) Der Vorstand kann die in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Aufgaben einzelnen Mitgliedern des Vorstandes übertragen.
3. Soweit in Ziff. 7 von der Überwachung der Pflichten der Anwälte die Rede ist, handelt es sich dabei nicht um die Erfüllung jedweder Pflicht aus dem Anwaltsvertrag, sondern um die - allerdings weit gefaßten - spezifischen Berufspflichten, die dem Anwalt durch Gesetz (BRAO) oder Satzung (Beufsordnung für Rechtsanwälte - BORA) übertragen sind. Alleine die mangelhafte Erfüllung des Anwaltsvertrages als solche z.B. ist nicht Gegenstand der Beurteilung durch die Kammern.
4. Diese Beschränkung der Aufgaben der Kammern führt dann gelegentlich zu dem zweiten Mißverständnis, es herrsche das Krähen-Prinzip, wenn eine Kammer auf solche "Schilderungen" hin, wie sie hier angeregt werden ("... und schildert denen genau Euer Problem") nicht tätig werden, weil ihnen dazu die Kompetenz fehlt und eine schlichte Beratung Dritter über das Verhalten eines Kammerangehörigen ohnehin nicht zulässig ist.
Ebenso müssen die Kammern z.B. regelmäßig etwa die Überprüfung anwaltlicher Gebührenrechnungen ablehnen u.v.a.m.
Hinzu kommt, dass ein Dritter, der nicht selbst Mitglied der Kammer ist, keinen Anspruch auf ein Tätigwerden des Vorstandes hat.
Wer diese Unabhängigkeit der Anwälte kritisch sieht, der möge einfach kurz darüber nachdenken, ob er sich denn einen Anwalt wünscht, der von Weisungen der Anwaltskammer abhängig wäre. Wer würde dem vertrauen, wenn er weis, dass z.B. der gegnerische Anwalt Mitglied des Vorstandes der Kammer ist?
Solche Ratschläge, wie sie immer wieder im Forum mal eben so rasch dahin gegeben werden, sind also - selbst wenn sie aus guter Absicht gegeben werden, was häufig zweifelhaft ist - ohne genaue Kenntnis der Einzelheiten eines Falles nicht sinnvoll und leicht geeignet, einen Fragesteller in eine Sackgasse zu schicken und ihm Steine statt Brot zu geben. Auch hier kann man seriös zunächst nur raten, mit dem eigenen Anwalt zu reden, bevor das Vertrauensverhältnis mutwillig und häufig nicht ohne erhebliche sonstige Folgen zerstört wird. Wer da für Dritte gleich nach dem vermeintlichen Büttel ruft, der sich am Ende doch häufig als Seifenblase erweist, sollte sich seine Motive gut überlegen. Der inhaltlichen Diskussion hier im Forum dienen sie ganz gewiß nicht, was sich ja auch daran zeigt, dass sich diese Beiträge häufig auf diese Aufforderung beschränkt und zur Diskussion über die Sache selbst nichts beizutragen vermögen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
Ihre Mühe in aller Ehren aber mit Sachargumenten kommen sie bei der Querulantenfraktion nicht weit. Schauen Sie sich bei gelegenheit mal die Leute auf www.justizskandale.de an und lesen einige der Beiträge, die dort im Forum gepostet werden. Ich plädiere wie viele andere User auch für eine schnelle Sperrung von Accounts und Beiträgen.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 18.11.04, 20:59 Titel:
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Ihre Mühe in aller Ehren aber mit Sachargumenten kommen sie bei der Querulantenfraktion nicht weit. Schauen Sie sich bei gelegenheit mal die Leute auf www.justizskandale.de an und lesen einige der Beiträge, die dort im Forum gepostet werden. Ich plädiere wie viele andere User auch für eine schnelle Sperrung von Accounts und Beiträgen.
mbG
Heiner
Zur Klarstellung Heiner: Die waren auch nicht angesprochen, sonder der Beitrag soll von ihnen handeln und den anderen Usern verdeutlichen, worüber zu diskutieren sich nicht lohnt.
"Ich kann nicht beurteilen, wer hier anonym solche Ratschläge gibt, und ich will hier nicht über die Motive spekulieren. Immerhin kommt das so häufig aus der Ecke der notorischen verbitterten Anwaltshasser, dass man sich überlegen sollte, ob man sich in diese Nähe begeben will.
In der Sache sind solche Ratschläge in dieser pauschalen Form und ohne gesicherte Kenntnis der Details aber ebenso irreführend, wie sie zunächst für einen Laien fachkundig klingen mögen, weil sie in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle zu Sachverhalten gegeben werden, für deren Beurteilung der Anwaltskammer die gesetzliche Zuständigkeit fehlt."
Hierzu kann ich nur sagen:
Es geht doch nicht um Anwaltshass oder Querulantentum.
In der Anfrage steckte doch - auf den Kern reduziert - auch die Frage, was mit einem Anwalt geschieht, der Fremdgelder veruntreut.
Natürlich kann und sollte man zunächst mit dem Anwalt sprechen. In der Tat bietet sich dies an, bevor man gleich zur Rechtsanwaltskammer rennt. Sollte man aber davon ausgehen, dass der, der eine solche Frage stellt, dies schon erfolglos getan hat, empfiehlt sich schon der Weg zur Rechtsanwaltskammer, denn: gegen einen Rechtsanwalt, der wirklich Fremdgelder veruntreut, muss die Rechtsanwaltkammer einschreiten. Denn es liegt nicht nur im Interesse des Geschädigten, sondern auch im Interesse des gesamten Anwaltsberufsstands, dass derart schwarze Schafe, wie sich in jedem Berufszweig vorkommen, aussortiert werden.
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