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Verfasst am: 04.05.06, 11:12 Titel: Re: Frage zur Grundschuldbestellung
Hallo,
MaggieA hat folgendes geschrieben::
Kann hier einer Briefgrundschuld oder muss eine Buchgrundschuld eingetragen werden?
Beides ist möglich. Wenn die Bank nicht auf einem Brief besteht, würde ich zu einer Buchgrundschuld raten.
MaggieA hat folgendes geschrieben::
Bank sagt, dass auch B bei der Beurkundung dabei sein muss und "persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung" beurkunden lassen muss. Ist das zu empfehlenwert?
Wenn die persönliche Unterwerfung von B protokolliert werden soll, so ist der Besuch von B beim Notar notwendig.
Es ist auch soweit bankenüblich, dass der Kreditnehmer diese Erklärung abgibt.
Wichtiger ist, dass keine persönliche Haftung von A mit protokolliert wird.
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