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Frage zur Grundschuldbestellung

 
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MaggieA
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 10:31    Titel: Frage zur Grundschuldbestellung Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

A ist Eigentümer eines Grundstücks und belastet dieses mit einer Grundschuld zugunsten der Bank für die Absicherung eines Kredites von B.

1. Kann hier einer Briefgrundschuld oder muss eine Buchgrundschuld eingetragen werden?

2. Bank sagt, dass auch B bei der Beurkundung dabei sein muss und "persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung" beurkunden lassen muss.

Ist das zu empfehlenwert?

Im Voraus Vielen Dank!
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 11:12    Titel: Re: Frage zur Grundschuldbestellung Antworten mit Zitat

Hallo,

MaggieA hat folgendes geschrieben::
Kann hier einer Briefgrundschuld oder muss eine Buchgrundschuld eingetragen werden?


Beides ist möglich. Wenn die Bank nicht auf einem Brief besteht, würde ich zu einer Buchgrundschuld raten.

MaggieA hat folgendes geschrieben::
Bank sagt, dass auch B bei der Beurkundung dabei sein muss und "persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung" beurkunden lassen muss. Ist das zu empfehlenwert?


Wenn die persönliche Unterwerfung von B protokolliert werden soll, so ist der Besuch von B beim Notar notwendig.

Es ist auch soweit bankenüblich, dass der Kreditnehmer diese Erklärung abgibt.

Wichtiger ist, dass keine persönliche Haftung von A mit protokolliert wird.
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MaggieA
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Was ist eine persönliche Unterwerfung von B?

Wenn diese persönliche Unterwerfung von B protokolliert wird, kann dann A später mal dieselbe Grundschuld für eigene Schulden von A verwenden?

Viele Gruesse
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