Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Falsche Beschuldigung Nötigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Falsche Beschuldigung Nötigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jenni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 35
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 10:58    Titel: Falsche Beschuldigung Nötigung Antworten mit Zitat

A hat ein Gehrechtüber B´s Grundstück. Da dieses Recht in Übermaß in Anspruch genommen wird, wird A u.a. das Befahren der Ausübungstelle untersagt. A akzeptiert das Anwaltschreiben. Nach einer Zeit wird aber wieder gefahren, und B verweigert die Überfahrt, aber ausdrücklich nicht das Begehen der Ausübungsstelle. A zeigt B wegen Nötigung an. Hat B ein "Hausrecht" auf seinem Eigentum und kann tatsächlich das Befahren untersagen? Hat A eine falsche Beschuldigung erhoben, er wußte ja, daß er nicht fahren darf? Was kann B dagegen tun? Sehr wichtig, danke für alle Antworten und Tipps
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 11:23    Titel: Re: Falsche Beschuldigung Nötigung Antworten mit Zitat

Jenni hat folgendes geschrieben::
Nach einer Zeit wird aber wieder gefahren, und B verweigert die Überfahrt, aber ausdrücklich nicht das Begehen der Ausübungsstelle. A zeigt B wegen Nötigung an.


Nur aus dem Bauch heraus. Eine Nötigung wäre es m.E. nur dann, wenn B dem A mit einem empfindlichen Übel gedroht hätte.
Zitat:

Hat B ein "Hausrecht" auf seinem Eigentum und kann tatsächlich das Befahren untersagen?


Ein Hausrecht hat B sicherlich, aber A eben auch ein Wegerecht. Der Umfang der Ausübung ist eventuell im Notarvertrag geregelt? Wenn nicht, bedarf es hier eventuell einer Ergänzung oder Klarstellung?

Zitat:
Hat A eine falsche Beschuldigung erhoben, er wußte ja, daß er nicht fahren darf?


Eine falsche Verdächtigung ist dies sicherlich nicht, wenn A sich genötigt gefühlt hat. Einen tatsächlichen Straftatbestand zu bestimmen, obliegt immer noch dem Staatsanwalt. Eine falsche Verdächtigung wäre es nur dann, wenn B den A wider besseren Wissens angezeigt hätte. Das kann ich aus den Schilderungen so nicht erkennen.

Zitat:
Was kann B dagegen tun?


Abwarten. Eventuell bei einer Vernehmung die Sache so schildern wie sie gelaufen ist. Wenn B tatsächlich gedroht hat o.ä., dann wäre ein Gang zum Anwalt nicht schlecht, um schlimmeres zu verhindern.

Ansonsten könnte ich mir hier eine Einstellung und Verweisung auf den Privatklageweg vorstellen.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Jenni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 35
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

A hat tatsächlich nur ein Gehrecht, was bereits über Anwälte klargestellt war, A hat zugesagt, nicht mehr zu fahren. Ganz klar. Wenn B kein Recht hat die Überfahrt des A zu verweigern, kann B auf A´s Grundstück machen was er will.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.