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A hat ein Gehrechtüber B´s Grundstück. Da dieses Recht in Übermaß in Anspruch genommen wird, wird A u.a. das Befahren der Ausübungstelle untersagt. A akzeptiert das Anwaltschreiben. Nach einer Zeit wird aber wieder gefahren, und B verweigert die Überfahrt, aber ausdrücklich nicht das Begehen der Ausübungsstelle. A zeigt B wegen Nötigung an. Hat B ein "Hausrecht" auf seinem Eigentum und kann tatsächlich das Befahren untersagen? Hat A eine falsche Beschuldigung erhoben, er wußte ja, daß er nicht fahren darf? Was kann B dagegen tun? Sehr wichtig, danke für alle Antworten und Tipps
Nach einer Zeit wird aber wieder gefahren, und B verweigert die Überfahrt, aber ausdrücklich nicht das Begehen der Ausübungsstelle. A zeigt B wegen Nötigung an.
Nur aus dem Bauch heraus. Eine Nötigung wäre es m.E. nur dann, wenn B dem A mit einem empfindlichen Übel gedroht hätte.
Zitat:
Hat B ein "Hausrecht" auf seinem Eigentum und kann tatsächlich das Befahren untersagen?
Ein Hausrecht hat B sicherlich, aber A eben auch ein Wegerecht. Der Umfang der Ausübung ist eventuell im Notarvertrag geregelt? Wenn nicht, bedarf es hier eventuell einer Ergänzung oder Klarstellung?
Zitat:
Hat A eine falsche Beschuldigung erhoben, er wußte ja, daß er nicht fahren darf?
Eine falsche Verdächtigung ist dies sicherlich nicht, wenn A sich genötigt gefühlt hat. Einen tatsächlichen Straftatbestand zu bestimmen, obliegt immer noch dem Staatsanwalt. Eine falsche Verdächtigung wäre es nur dann, wenn B den A wider besseren Wissens angezeigt hätte. Das kann ich aus den Schilderungen so nicht erkennen.
Zitat:
Was kann B dagegen tun?
Abwarten. Eventuell bei einer Vernehmung die Sache so schildern wie sie gelaufen ist. Wenn B tatsächlich gedroht hat o.ä., dann wäre ein Gang zum Anwalt nicht schlecht, um schlimmeres zu verhindern.
Ansonsten könnte ich mir hier eine Einstellung und Verweisung auf den Privatklageweg vorstellen. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
A hat tatsächlich nur ein Gehrecht, was bereits über Anwälte klargestellt war, A hat zugesagt, nicht mehr zu fahren. Ganz klar. Wenn B kein Recht hat die Überfahrt des A zu verweigern, kann B auf A´s Grundstück machen was er will.
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