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H I L E F E... hallo,ich habe eine problem.ich besitze ein aufenthaltsbewilligung ,die anscheiend nicht mehr verlängern kann.ich bin als au-pair nach deutschland gekommen.nach 7 monate hab ich es abgebrochen und jezt mach ich freiwilligen soziales jahr.mein ziel war schon angang an hier zu studieren und jezt sagt ausländerbehörde,dass ich nach freiwilligen sozialen jahr ausreissen muss , auch wen ich ein platz in uni bekomme.giebt es andere weg??ich bedanke mich schon jezt.ich hoffe das ihr mich nicht one aufmerksamkeit lassen.danke
In der Regel kann die Aufenthaltsbewilligung nicht vor einer Ausreise für einen anderen Aufenthaltszweck erneut erteilt werden (§ 28 Abs. 3 AuslG). _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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