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Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 4 Wohnort: Plettenberg
Verfasst am: 04.05.06, 09:50 Titel: Motorrad abgetreten Kredit nicht bezahlt
Ich habe folgendes Problem:Ein Ehemann (A) möchte sich ein Motorrad kaufen hat aber nur einen 400 Euro Job.Seine Frau (B) geht vollzeit arbeiten und schließt einen Kreditvertrag auf Ihren Namen ab. Die beiden trennen sich und A möchte das Motorrad behalten mit der Versicherung die Raten pünktlich zu bezahlen.B behält das Auto und zahlt es ab aber A kommt immer wieder in Verzug mit seiner Rückzahlung.Un zwar sosehr,dass die Bank das Lohnpfändungsverfahren einleiten will.Nun meine Frage Kann B die Herausgabe des Motorrades vordern und sich vorbehalten es zwecks Ablösung zu verkaufen?Gibt es einen Paragraphen der sowas regelt?Wenn ja wo?Ich habe schon gesucht aber nichts gefunden.Ich hoffe jemand weiss Rat!
B hat gegenüber der Bank einen Kreditvertrag abgeschlossen. Was B mit dem Geld macht, ist ihre Angelegenheit. Sie kann sich was schönes kaufen, das Geld wegwerfen oder B das Motorrad schenken.
B muss die Verpflichtungen der Bank gegenüber erfüllen und insbesondere die Raten zahlen. Das intern zwischen A und B vereinbart wurde, dass die Raten von A gezahlt werden, hilf B gegenüber der Bank nicht. Zahlt A gut. Zahlt A nicht, muss B zahlen.
Zahlt B nicht wird der Kredit gekündigt, B bekommt eine schlechte Schufa und hat bald den Gerichtsvollzieher auf dem Hals.
Völlig unabhängig von dem Kredivertrag zwischen B und Bank besteht ein Vertragsverhältnis zwischen A und B.
Hier wäre es gut, wenn es einen schriftlichen Vertrag zwischen A und B gäbe, der Einzelheiten regelt. Gibt es aber in einer solchen Situation typischerweise nicht.
Also müssen wir im BGB schauen, was passt.
B könnte A das Motorrad geschenkt haben. Dagegen sprechen die vereinbarten (und zumindest teilweise gezahlten) Raten. Also würde ich von einem Darlehen ausgehen, dessen Regeln sich an denen des Kreditvertrags orientieren. Zumindest für Zins- und Ratenhöhe scheint mir dies recht klar zu sein.
Ob gleichzeitig eine Vereinbarung getroffen wurde, dass B analog zum Kreditvertrag kündigen kann, wäre für mich zweifelhaft. Eine derartige Regelung wäre auch ungeschickt, da B für den Fall, dass B die Raten weiterzahlt, obwohl A nicht zahlt, kein Kündigungsrecht gegen A haben würde.
Ich würde daher auf ein Kündigungsrecht dieses Kreditvertrags nach BGB § 313 (Störung der Geschäftsgrundlage) tippen. Die Geschäftsgrundlage ist durch die Trennung von A und B in Kombination mit der offenkundig verschlechterten Bonität von A zu begründen.
Unabhängig davon ist B auf der sicheren Seite, wenn B im Fall von Zahlungsstörungen des A eine Kündigung gemäß BGB § 323 (Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung) ausspricht. Hierbei sind jedoch die dort geschilderten Regularien (Mahung) einzuhalten.
Folge einer wirksamen Kündigung wäre ein Anspruch von B gegen A auf sofortige Rückzahlung des Kredites sowie Schadensersatz.
Das Dumme daran ist: A hat immer noch kein Geld.
Die Forderung müsste nun tituliert werden (am sinnvollsten über einen gerichtlichen Mahnbescheid). Dannach müsste eine Pfändung des Motorrades (und ggf. weiterer Wertgegenstände) vorgenommen werden.
Das ist alles aufwändig und teuer. Der beste Weg dürfte sein, das Gespräch mit A zu suchen (evtl. über einen Anwalt) und A dazu zu überreden, entweder das Motorrad freihändig zu verkaufen (um Kosten und Ärger zu vermeiden) oder zumindest das Motorrad als Sicherheit für den Kredit sicherheitszuübereignen.
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