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Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum . Habe mir Mitte Februar ein Küche bestellt bei einem Einrichtungshaus. Hab auch gleich 75% des Gesamtbetrages angezahlt. Jetzt bekam ich Bescheid, das Sie nächste Woche geliefert wird aber ein Teil Der Dunstabzugshaube fehlen würde. Das Einrichtungshaus will aber den gesamten restlichen Betrag bei Aufbau der Küche per Scheck oder bar haben, obwohl ein kleiner Teil fehlt und somit ja die Küche nicht komplett ist. Kann ich einen Teil des Geldes zurückhalten.
wenn die küche geliefert wird sollten sie folgendes beachten:
1. unterschreiben sie den monteuren nicht sofort eine Abnahme bescheinigung. prüfen sie in aller ruhe ob die küche wirklich mängelfrei ist. bei derüberwiegenden mehrheit ist eine einbauküche nicht mängelfrei.
2. behalten sie eine sicherheitsleistung von 10% ein. sowas ist z.b. in der baubranche üblich.
3. weisen sie das einrichtungshaus vor der montage auf dieses vorgehen hin. lassen sie sich nicht zu anderen vorgehensweisen nötigen.
4. 75% anzahlung ist schon heftig. branchenüblich sind 25%- 50% anzahlung.
....nur aus beruflicher neugier......wie teuer ist die küche?
Nach Abnahme ist die Restsumme fällig,in der Baubranche sollte üblicherweise die Restsumme noch 10% der Gesamtsumme betragen,damit bei Mängeln noch die Möglichkeit zum entsprechenden Rückbehalt besteht.Einbehalten werden kann nur eine Summe die in Relation zum Mangel steht.
Wenn der Mangel an der Küche einen Wert von X hat ist der zurückbehalt von vielleicht dem 20xfachen etwas hoch gegriffen. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Aber mit Prozenten und runterhandeln nur noch 7700 Euro.
Wenn ich Verantwortlicher in einem Küchenhaus wäre und mir ein Küchenkäufer mitteilt, er wolle 770,- Euro einbehalten weil
Zitat:
ein Teil Der Dunstabzugshaube
fehlt, würde ich ihm vorbehaltlos zustimmen. Und dann würde ich ihm sagen, daß das Unternehmen großes Interesse an der völligen Zufriedenheit seiner Kunden hätte und wir unnötige zeitliche Doppelbelastungen des Kunden vermeiden möchten und die Küche deshalb erst dann geliefert wirde, wenn sie vollständig ist. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Aber mit Prozenten und runterhandeln nur noch 7700 Euro.
Wenn ich Verantwortlicher in einem Küchenhaus wäre und mir ein Küchenkäufer mitteilt, er wolle 770,- Euro einbehalten weil
Zitat:
ein Teil Der Dunstabzugshaube
fehlt, würde ich ihm vorbehaltlos zustimmen. Und dann würde ich ihm sagen, daß das Unternehmen großes Interesse an der völligen Zufriedenheit seiner Kunden hätte und wir unnötige zeitliche Doppelbelastungen des Kunden vermeiden möchten und die Küche deshalb erst dann geliefert wirde, wenn sie vollständig ist.
wenn es nur an dem fehlenden dunsthaubenteil liegt ( ich vermute mal der kohlefilter) wäre ein einbehalt von 770 € in der tat zuviel.
sollten aber weitere mängel bestehen, wie z.b. verschnittene arbeitsplatte, verkehrte schränke, zerkratzte fronten, deren beseitigung in der regel 4-6 wochen dauert, ist durchaus ein höherer einbehalt empfohlen.
schliesslich hat das möbelhaus bereits seit februar mit den 5775,00€ des kunden gearbeitet.
noch etwas zu den prozenten......üblicherweise wird in der küchenbranche mit einem kalkulationsaufschlag von 165%- 210% gearbeitet, wobei der höhere wert eher selten erzielt wird.
bei den holzteilen wird mit einem abschlag von ca. 40-50 % auf die UVP kalkuliert.
soviel überigens zu werbeaktionen wie.....40% auf alles.
@ angel1975
berichten sie dochmal wie es weitergeht......besonders wenn die küche fertig ist.
@ biber
einen verstoss gegen die forenregeln kann ich nicht, auch nur ansatzweise, erkennen.
mein beitrag bezieht sich ausschliesslich auf tipps beim küchenkauf und auf einen hinweis wie es üblicherweise in der baubranche gehandhabt wird.
und noch etwas.....ein möbelhaus hat eine lanfristige und feststehende tourenplanung. die werden die monteure wohl kaum an dem tag in den urlaub schicken.
Ich habe nocheinmal beim Einrichtungshaus angerufen um mich genauer zu informieren, was den noch fehlt. Zitat: "Es handelt sich hier um einen Teil des Abzuges, was 27 Euro kosten würde". Wieviel sollte ich in diesem Fall eineinbehalten?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 11.05.06, 19:32 Titel:
Countdoku, auch wenn Ihre Frage nichts mit der Sache zu tun hat, hier kostenlos und diesmal auch noch Rot-Punkt-Frei:
countdoku hat folgendes geschrieben::
unterschreiben sie (...) prüfen sie (...) behalten sie (...) weisen sie (...) lassen sie (...)
@Angel1975: auch Sie sollten bitte (endlich) die Forenregeln lesen und beachten, Kurzfassung auch hier. Im übrigen und ganz pragmatisch: idh würde mir überlegen, wie sich eine Kürzung wegen eines Teiles von so immensen Wert auf meine zukünftige Beziehung zu dem Lieferanten auswirkt. Ich könnte mir jedenfalls sehr gut vorstellen, daß die Bereitschaft des Möbelhauses, bei irgendwelchen Reklamationen bzw. Gewährleistungs- und insbesondere Garantieansprüchen schnell, unbürokratisch und kulant zu reagieren doch sehr abnimmt. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
A kauft eine küche zum kaufpreis X. küche wird montiert. die montage hat bis 21.00 uhr gedauert. kunde ist schon ganz genervt. monteure endlich fertig, legen dem kunden das montageprotokoll bzw. die abnahme bescheinigung zur unterschrift vor. in dieser ist ein fehlendes teil, z.b. der besteckeinsatz vermerkt. kunde unterschreibt und bezahlt die fällige restsumme in bar. ist ja schliesslich so vereinbart.
am nächsten tag, bei der gründlichen reinigung, stellt der kunde eine dicke schramme auf der arbeitsplatte fest.
wer hat nun die schramme verursacht, monteur oder kunde?
man sollte hier doch ein wenig pragmatisch handeln. küche genau prüfen, mängelliste erstellen, diese dem lieferanten einreichen und nach beseitigung die restsumme bezahlen.
wenn man bedenkt ,daß ein besteckeinsatz ca. 23€ kostet und eine neue APL ca 400€, kann man ganz beruhigt eine restsumme von ca. 500€ einbehalten.
......wie war das noch mit den monteuren im urlaub......?
Genaure Regeln was A zurück behalten kann und darf gibt es nicht. Bsp. Wenn im Vertrag steht, Anzahlung x bei Bestellung und Restzahlung bei Fertigem Montage, kann der Kunde nach dem Kaufvertrag auch alles zurück behalten, da das Einrichtungshaus seine Verpflichtungen nicht nach gekommen ist. Warum sollte dann der Kunde seinen Teil des vertrages erfüllen?! Also Vertrag genau durchlesen und schauen was genau vereinbart ist.
countdoku kann ich in diesem Fall nur zustimmen. Die Einrichtungshäuser machen irre Gewinne gerade bei Küchen. Es lohnt sich daher die Genau Prüfung. Viele Einrichtungshäuser machen auch Werbung, wo anders Günstiger wie gehen drunter. Sie werden jedoch nie ein Einrichtungshauzs finden, die Ihnen einen Kostenvoranschlag aushändigt Die Meisten kaufen die Küche von der Firma A...O diese Firma hat im Internet eine super geniale Programm mit dem der Kunde seine Küche cm genau selbst planen kann Selbst planen und mit diesem Plan die Einrichtungshäuser abklappern Nur so ist es möglich einen super Preis zu bekommen Diese tolle Teil druckt sogar alle Teile mit Bestellnummer aus. Bei Elektro Geräten hilft google. Mann muss nicht unbedingt seine E Geräte auch bei Einrichtungshaus kaufen Meine Küche sollte nach Auskunft Einrichtungshaus X 19900 Euro kosten Mir hat es letzendlich nur 8500 Euro gekostet inkl. alle E Geräte Also 11400 Euros sparen hat echt viel spass gemacht Nimmt daher countdokuis Rat zur herzen. _________________ Sandra sagt ..............
das alles ist meine Meinung. Wenn Du eine Beratung wünschst gehe zum Anwalt
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