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Wegfall des Risikos bei einer LV mit Risikozuschlag

 
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s_rainer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 06:43    Titel: Wegfall des Risikos bei einer LV mit Risikozuschlag Antworten mit Zitat

Hallo,
eine Kunde hat eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Im Zeitraum des Abschlusses wurde vom Arzt eine chronische Erkrankung diagnostiziert, die zu einem Risikozuschlag der Versicherung führte.
Nun stellt sich nach Jahren (sagen wir 5 jahre) heraus, dass die damalige Diagnose völlig falsch war und es sich z.B. nur um eine Allergie handelte, die nun schon seit 20 Jahren ohne jegliche Behandlung verläuft.
Kann die Versicherung weiterhin den Risikozuschlag verlangen, wo überhaupt kein Risiko besteht und bestand? Oder muss sie im Erlebens oder Leistungsfall den vollen Betrag auszahlen?

Bin gespann auf Eure Einschätzungen
Gruß Rainer
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 06:47    Titel: Risikozuschlag Antworten mit Zitat

Der Versicherer muss im Erlebens- oder Leistungsfall zahlen, das ist eigentlich kein Thema.

Der Risikozuschlag kann wegfallen, wenn man dem Versicherer die Argumente vorträgt und entsprechende ärztliche Atteste beibringt.
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s_rainer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 10:47    Titel: Re: Risikozuschlag Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Der Versicherer muss im Erlebens- oder Leistungsfall zahlen, das ist eigentlich kein Thema.

Der Risikozuschlag kann wegfallen, wenn man dem Versicherer die Argumente vorträgt und entsprechende ärztliche Atteste beibringt.


Du schreibst: kann wegfallen.
Mit freiwilligem Entgegenkommen oder weil es dafür rechtliche Argumente gibt?
Das der Gesundheitszustand belegt werden muss ist natürlich auch klar.
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 15.05.06, 11:38    Titel: Re: Risikozuschlag Antworten mit Zitat

s_rainer hat folgendes geschrieben::
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Der Versicherer muss im Erlebens- oder Leistungsfall zahlen, das ist eigentlich kein Thema.

Der Risikozuschlag kann wegfallen, wenn man dem Versicherer die Argumente vorträgt und entsprechende ärztliche Atteste beibringt.


Du schreibst: kann wegfallen.
Mit freiwilligem Entgegenkommen oder weil es dafür rechtliche Argumente gibt?
Das der Gesundheitszustand belegt werden muss ist natürlich auch klar.


der vn kann eine überprüfung des risikozuschlags verlangen.
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