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geklaute Ware gekauft

 
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tribun30
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 11:05    Titel: geklaute Ware gekauft Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen es Kauft Person A bei Internetauktionshaus [Name geändert] bei Person B eine Ware.
Jetzt Stellt sich heraus, das Ware gestohlen ist.

Wie sollte Person A nun vorgehen?

Kann Person A irgendwas passieren, wenn sie es der Polizei meldet.
Weil Person A nicht wußte das die Ware gestohlen ist.

Grüße
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Dann kann A auch nichts passieren.

A sollte die Ware zur Polizei bringen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.05.06, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann schon sein dass ein Ermittlungsverfahren gegen A eingeleitet wird, insbesondere wenn Kaufpreis und wert der Sache erheblich voneinander abweichen, aber letztlich könnte hier die einstellung erfolgen. Allerdings hat A kein Eigentum an der sache erworben und darf sich letztlich am Verkäufer schadlos halten, ggf kann A sich aber mit dem berechtigten einigen und die Sache doch behalten...
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es kann schon sein dass ein Ermittlungsverfahren gegen A eingeleitet wird, insbesondere wenn Kaufpreis und wert der Sache erheblich voneinander abweichen,


Bei Internetauktionshaus [Name geändert]? Geschockt
Kaum. Sonst müsste ja jeder, der Neuware zum Startpreis von einem Euro ersteigert, grundsätzlich den Verdacht haben, das Teil sei irgendwo vom LKW gefallen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.05.06, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sofortkauf des 15karäters zum Sonderpreis von 555€ könnte Bedenken wecken... Winken
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tribun30
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten,

was passiert denn, wenn B das Geld zurück gibt und A die Ware an B zurück schickt, ist da A aus der Sache raus oder kann ihm noch was drohen?

Ich bin auch der Meinung, wenn bei Internetauktionshaus [Name geändert] Startpreis 1 Euro ist und die Ware für etwa die Hälfte weg geht, kann man nicht sehen ob es vom LKW gefallen ist.
Sofortkauf ist da natürlich was anderes.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

tribun30 hat folgendes geschrieben::
was passiert denn, wenn B das Geld zurück gibt und A die Ware an B zurück schickt, ist da A aus der Sache raus oder kann ihm noch was drohen?

Im Wissen das es sich um Diebesgut handelt? Dann droht im erst recht was. Mal ehrlich, denken Sie doch mal nach.
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sofortkauf des 15karäters zum Sonderpreis von 555€ könnte Bedenken wecken...


Das stimmt natürlich Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.05.06, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

tribun30 hat folgendes geschrieben::


was passiert denn, wenn B das Geld zurück gibt und A die Ware an B zurück schickt, ist da A aus der Sache raus oder kann ihm noch was drohen?



Dann könnte A endgültig in Konflikt mit dem Strafgesetz kommen... der Gesetzgeber findet das gar nicht Klasse, wenn jemand sehenden Auges geklaute Ware jemandem zukommen lässt, der nicht der Eigentümer ist...
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