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Es kann schon sein dass ein Ermittlungsverfahren gegen A eingeleitet wird, insbesondere wenn Kaufpreis und wert der Sache erheblich voneinander abweichen, aber letztlich könnte hier die einstellung erfolgen. Allerdings hat A kein Eigentum an der sache erworben und darf sich letztlich am Verkäufer schadlos halten, ggf kann A sich aber mit dem berechtigten einigen und die Sache doch behalten...
Es kann schon sein dass ein Ermittlungsverfahren gegen A eingeleitet wird, insbesondere wenn Kaufpreis und wert der Sache erheblich voneinander abweichen,
Bei Internetauktionshaus [Name geändert]?
Kaum. Sonst müsste ja jeder, der Neuware zum Startpreis von einem Euro ersteigert, grundsätzlich den Verdacht haben, das Teil sei irgendwo vom LKW gefallen.
was passiert denn, wenn B das Geld zurück gibt und A die Ware an B zurück schickt, ist da A aus der Sache raus oder kann ihm noch was drohen?
Ich bin auch der Meinung, wenn bei Internetauktionshaus [Name geändert] Startpreis 1 Euro ist und die Ware für etwa die Hälfte weg geht, kann man nicht sehen ob es vom LKW gefallen ist.
Sofortkauf ist da natürlich was anderes.
was passiert denn, wenn B das Geld zurück gibt und A die Ware an B zurück schickt, ist da A aus der Sache raus oder kann ihm noch was drohen?
Dann könnte A endgültig in Konflikt mit dem Strafgesetz kommen... der Gesetzgeber findet das gar nicht Klasse, wenn jemand sehenden Auges geklaute Ware jemandem zukommen lässt, der nicht der Eigentümer ist...
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