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Üble Nachrede der Vermieters?

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 14:51    Titel: Üble Nachrede der Vermieters? Antworten mit Zitat

Person A hört, wie sein Vermieter B zu einer anderen Person ÜBER DEN A sagt: "Dieses Luder..........."

Ist das üble Nachrede?
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System
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Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 617
Wohnort: Weissenfels / Halle

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Und? Haben Sie Zeugen dafür? Was hat das im Mietrecht zu suchen?
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Die abgebene Antwort ist nur meine persönliche Meinung bzw. persönliches Wissen. Keine Rechtsberatung und nicht verbindlich. Sollte meine Meinung geholfen haben, so klicken Sie bitte auf den grünen Punkt unter meinem Namen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.05.06, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

System hat folgendes geschrieben::
Was hat das im Mietrecht zu suchen?


Mietminderung wegen zu dünner Wände...
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System
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Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 617
Wohnort: Weissenfels / Halle

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Das dürfte wohl schwierig werden. Hier mal Auszug was übele Nachrede ist.

Zitat:
§ 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Strafrecht ist das, also falsches Forum Winken
_________________
Mit freundlichen Grüßen

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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

.....Zeugen gibt es nicht wirklich. Es ist nur das Autokennzeichen der Person bekannt, zu der der Vermieter über den Mieter gesprochen hat...
Zu § 186: okay, ist so etwas dann üble Nachrede oder nicht? Ist mir leider bis jetzt dennoch unklar...
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System
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 617
Wohnort: Weissenfels / Halle

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

In meinen Augen wäre das Beleidung, und keine üble Nachrede. Und wenn keine zeugen vorhanden sind steht Aussage gegen Aussage. Sollte der Vermieter das abstreiten.
_________________
Mit freundlichen Grüßen

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Gast






BeitragVerfasst am: 05.05.06, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Einen weiteren Zeugen gäbe es wohl, nämlich den Empfänger der Mitteilung (und die Ermittlung sollte aufgrund des Kennzeichens für den Fall der Fälle der Polizei keine größeren Schwierigkeiten bereiten). Wäre aber bei der geschilderten sachlage IMO ohnehin zu 99,9% kein öffenltiches Interesse und damit ne Sache für den Privatklageweg...
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

... und IMHO ist die Bezeichnung als "Luder" nicht zwingend beleidigend ...
Wikipedia hat folgendes geschrieben::
Das Wort lässt sich bereits im Mittelhochdeutschen beziehungsweise im Mitteldeutschen in den Formen luoder oder lûder nachweisen, wo es - mal im Maskulinum, mal im Neutrum stehend - in der Falknerei eine Lockspeise für den Beizvogel bezeichnet:

ich schrai und lies mein luder laufen umbe (...)
dô begund er (der falke) keren,
als er das luder sæhe.

(Aus: Der Minne-Falkner)

Lachen

Beste Grüße

Metzing
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.05.06, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

"Der Mieter stand hier an der Wand
hörte dass Luder er genannt
er tat sich mächtig echauffiere
denn eine Lockspeis für die Vogeltiere
hält doch der Falkner in der Hand
und ist nicht als Mietpartei bekannt..."
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