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Eintragungen und allgemeines

 
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Mackie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 18:02    Titel: Eintragungen und allgemeines Antworten mit Zitat

Habe mal ein paar Fragen, was für "Urteile" bzw. Freisprüche oder fallengelassene klage gibt es alles? Kenn mcih da nicht aus und würde gern wissen ob und wo diese Dinge dann eingetragen wurden. Klingt alles etwas misteriös, aber vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich wurde nämlich mal wegen Besitz von 1g Cannabis ermahnt. Ist nun 5 Jahre her, ich war damals 18. Werden ermahnungen irgendwo eingetragen? Führungszeugnis? Oder sonstiges?

Gibt es einen Unterschied zw. Ermahnungen und Verwarnugen?

Werden auf fallengelassene Anzeigen irgendwo eingetragen?

Ach vielleicht könnt ihr in bisschen Ordnug in den für mich sehr undurchsichtigen Rechtsdschungel bringen.
Danke
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lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !


Ich meine, Ermahnungen werden im Erziehungsregister eingetragen, beziehen sich also auf einen Vorfall, der stattgefunden hat, als der Delinquent noch nach Jugendstrafrecht beurteilt wurde. Ich glaube, in das polizeiliche Führungszeugnis (so wie eine Vortrafe eines Erwachsenen) kommt das nicht, wird aber sehr wohl "aufbewahrt" und im Fall der Fälle dann wohl auch wieder herausgekramt. Wie lang das da drin bleibt, kann ich nicht wirklich sagen.....


Fallen gelassene Anzeigen ? Was meinen Sie damit ? Jemand hat eine Anzeige zurückgezogen ? Oder meinen Sie, die Sache wurde eingestellt ?

Herzliche Grüsse

lulu
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mackie.

Die Frage nach "Ihrer Eintragung" wurde doch nun schon 2 mal (mit LULUs Antwort jetzt 3 mal) beantwortet.

Jugendrechtliche Maßnahmen ohne Strafcharakter (also alles unterhalb Jugend-freiheits-strafe) stehen weder im Bundeszentralregister noch im Führungszeugnis.

Sie stehen -wie mehrfach gesagt- im Erziehungsregister. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres.

Und was Ihre Körperverletzungsgeschichte betrifft (die Sie wohl mit "fallengelassener Anzeige" meinen) kommt die -wie auch schon gesagt- für 2 Jahre ins zentrale Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft (ZStV)

Sorry, ich meins nicht böse, aber die Antworten ändern sich halt nicht, auch wenn sie die selbe Frage noch 3mal stellen.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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