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Fahren ohne Fahrerlaubnis mit 17
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Anwärter
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 08:10    Titel: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit 17 Antworten mit Zitat

Hallo

ich habe mal eine Frage, wenn angenommen Person A (20 Jahre) Person B (17 Jahre NOCH ohne PKW-Führerschein) einen PKW auf einer öffentlichen Straße fahren lässt und es läuft ein Passant vorbei der die beiden kennt und weiß dass B keinen Führerschein hat und Strafanzeige stellt.

Angenommen die "Täter" würden bestraft werden, wie sähen denn die Strafen für A und B aus, auch im Bezug auf Führerschein oder auf Erteilung der Fahrerlaubnis im Bezug auf den 17-Jährigen.

Gruss Anwärter
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.05.06, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kann ohne weitere Angaben zu etwaigen Vorbelastungen und näheren Umständen (Fahrstrecke u.a.) nicht pauschal beantwortet werden, allerdings hat B hinreichend seine Ungeeignetheit zum Führen von Kfz bewiesen und dürfte sich eine hübsche Sperre für die Erlangung der FE eingehandelt haben... Auch für A dürfte die Aktion kaum folgenlos verlaufen...
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Anwärter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Exrichter

danke für die Info.
Nehmen wir mal an die Fahrt fand in der Nacht auf einer Nebenstraße statt wo keine Leute sind. Wie lange würde denn so eine Sperre unter den vorgenannten Umständen aussehen nur eine ca. Angabe wäre ok.
Wenn ich es richtig sehe, dann wäre bei A der Straftatbestand des "GEstatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" gegeben, wie könnte denn hier eine Strafe aussehen?

Gruss Anwärter
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.05.06, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Anwärter hat folgendes geschrieben::

Nehmen wir mal an die Fahrt fand in der Nacht auf einer Nebenstraße statt wo keine Leute sind.


Zum Glück...

Anwärter hat folgendes geschrieben::

Wie lange würde denn so eine Sperre unter den vorgenannten Umständen aussehen nur eine ca. Angabe wäre ok.


Im Normalfall 6-12 Monate, geht aber auch höher.

Anwärter hat folgendes geschrieben::

Wenn ich es richtig sehe, dann wäre bei A der Straftatbestand des "GEstatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" gegeben,


Vollkommen richtig

Anwärter hat folgendes geschrieben::
wie könnte denn hier eine Strafe aussehen?


Wieder mal: es kommt darauf an. Wenns nach Erwachsenenstrafrecht geht und ohne Vorbelastung Geldstrafe von ca 1-2 Monatsgehältern, nach Jugendrecht wohl ne Geldauflage in vergleichbarer Höhe, dazu kommt ggf ein Fahrverbot oder aber auch Entziehung der FE (aber IMO unwahrscheinlich ohne Vorbelastung, rechtlich jedoch mögl.)
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newbe41
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Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 258
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 08:52    Titel: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit 17 Antworten mit Zitat

Anwärter hat folgendes geschrieben::
Hallo

ich habe mal eine Frage, wenn angenommen Person A (20 Jahre) Person B (17 Jahre NOCH ohne PKW-Führerschein) einen PKW auf einer öffentlichen Straße fahren lässt und es läuft ein Passant vorbei der die beiden kennt und weiß dass B keinen Führerschein hat und Strafanzeige stellt.

Angenommen die "Täter" würden bestraft werden, wie sähen denn die Strafen für A und B aus, auch im Bezug auf Führerschein oder auf Erteilung der Fahrerlaubnis im Bezug auf den 17-Jährigen.

Gruss Anwärter


Also ehrlich, Mr. Green
ich meine der Passant hat sich schwer verguckt,
der 20Jährige weiß doch das er gefahren ist..........
nu?

AleXander Winken
_________________
Nette Grüße
Alexander
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hespo
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Anwärter hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir mal an die Fahrt fand in der Nacht auf einer Nebenstraße statt wo keine Leute sind.

Dann dürfte A und B ein Stein vom Herzen fallen, weil
Zitat:
es läuft ein Passant vorbei der die beiden kennt

nicht zutreffen kann.
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Linus Cornell
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Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 17:25    Titel: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit 17 Antworten mit Zitat

newbe41 hat folgendes geschrieben::
Anwärter hat folgendes geschrieben::
Hallo

ich habe mal eine Frage, wenn angenommen Person A (20 Jahre) Person B (17 Jahre NOCH ohne PKW-Führerschein) einen PKW auf einer öffentlichen Straße fahren lässt und es läuft ein Passant vorbei der die beiden kennt und weiß dass B keinen Führerschein hat und Strafanzeige stellt.

Angenommen die "Täter" würden bestraft werden, wie sähen denn die Strafen für A und B aus, auch im Bezug auf Führerschein oder auf Erteilung der Fahrerlaubnis im Bezug auf den 17-Jährigen.

Gruss Anwärter


Also ehrlich, Mr. Green
ich meine der Passant hat sich schwer verguckt,
der 20Jährige weiß doch das er gefahren ist..........
nu?


Macht sich der 20er vermutlich auch noch wegen Falschaussage strafbar.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 17:42    Titel: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit 17 Antworten mit Zitat

newbe41 hat folgendes geschrieben::
Anwärter hat folgendes geschrieben::
Hallo

ich habe mal eine Frage, wenn angenommen Person A (20 Jahre) Person B (17 Jahre NOCH ohne PKW-Führerschein) einen PKW auf einer öffentlichen Straße fahren lässt und es läuft ein Passant vorbei der die beiden kennt und weiß dass B keinen Führerschein hat und Strafanzeige stellt.

Angenommen die "Täter" würden bestraft werden, wie sähen denn die Strafen für A und B aus, auch im Bezug auf Führerschein oder auf Erteilung der Fahrerlaubnis im Bezug auf den 17-Jährigen.

Gruss Anwärter


Also ehrlich, Mr. Green
ich meine der Passant hat sich schwer verguckt,
der 20Jährige weiß doch das er gefahren ist..........
nu?

AleXander Winken



Hallöle

Nu wird die Sache vor Gericht landen und der 20-jährige wird die Hosen runterlassen müssen. Spätestens bei der Vereidigung wird es brenzlig.

Grüssle
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.05.06, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nur ist ja auch der 20er Beschuldigter, und da wird man weder vereidigt noch mit runtergelassener Hose gehört, sondern schlicht zur Sache vernommen. Und um seine Haut zu retten darf man als Angeklagter gerne ein wenig rumlügen, solange man niemanden anderen fälschlich belastet...
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Mag ja sein. Trotzdem finde ich newbe41s Rat enorm dämlich.

Warum ist es bloss so unschick (geworden?? ), für Mist, den man gebaut hat, auch den Kopf hinzuhalten ?


Herzliche Grüsse

Lulu
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Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
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newbe41
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Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 258
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

lulu66 hat folgendes geschrieben::
Hallo !

Mag ja sein. Trotzdem finde ich newbe41s Rat enorm dämlich.

Warum ist es bloss so unschick (geworden?? ), für Mist, den man gebaut hat, auch den Kopf hinzuhalten ?


Herzliche Grüsse

Lulu

Hi,
enorm dämlich ist nur, die Begebenheit, nachts, dunkel, Seitenstraße, kein Verkehr,
der Passant kennt die beiden, hätte auch vollkommen gereicht den Finger zu heben,
anstatt Strafanzeige zu stellen.
Wo ist da Mist passiert?
Für mich ist da nur ein bescheuerter Nachbar, der einem eine reinwürgen will.

AleXander
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Alexander
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

newbe41 hat folgendes geschrieben::
Für mich ist da nur ein bescheuerter Nachbar....


sorry, aber für mich ist das kein bescheuerter Nachbar, sondern für mich ist das ein bescheuerter Jugendlicher und ein noch bescheuerterer (Halb-) Erwachsener.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Nur ist ja auch der 20er Beschuldigter, und da wird man weder vereidigt noch mit runtergelassener Hose gehört, sondern schlicht zur Sache vernommen. Und um seine Haut zu retten darf man als Angeklagter gerne ein wenig rumlügen, solange man niemanden anderen fälschlich belastet...



Sehr glücklich Hallöle

Bislang ist der Fall ja noch nicht eingetreten. Wen der "20-Jährige" behauptet, gefahren zu sein ist er ja bis das der Zeuge auftaucht, Zeuge. Dann wird er zum Beschuldigten und kann die Aussage verweigern.

Grüssle
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Max77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Nur ist ja auch der 20er Beschuldigter, und da wird man weder vereidigt noch mit runtergelassener Hose gehört, sondern schlicht zur Sache vernommen. Und um seine Haut zu retten darf man als Angeklagter gerne ein wenig rumlügen, solange man niemanden anderen fälschlich belastet...



Sehr glücklich Hallöle

Bislang ist der Fall ja noch nicht eingetreten. Wen der "20-Jährige" behauptet, gefahren zu sein ist er ja bis das der Zeuge auftaucht, Zeuge. Dann wird er zum Beschuldigten und kann die Aussage verweigern.

Grüssle


Und das ist strafbar?
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Habe ich dies behauptet?

Grüssle
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