Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kontokündigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kontokündigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gerry3107
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 11:36    Titel: Kontokündigung Antworten mit Zitat

Hallo an Alle und einen schönen Sonntag !

Kann man als Kontoinhaber sein gepfändetes Konto kündigen ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

aus Sicht des Bankrechts schon (die Bank freut sich. da sie die Arbeit mit der Bearbeitung der Pfändung los ist).

Aber:

- Natürlich ist Voraussetzung für die Kündigung, dass ein eventueller Sollsaldo ausgeglichen ist.
- Ein eventuelles Guthaben kann nicht verfügt werden, sondern wird bis zur Höhe des gepfändeten Betrags an den Pfändenden ausgezahlt.
- Selbstverständlich dient die Kontokündigung nicht Zwecken, die der Gesetzgeber in STGB § 288 beschreibt? oder?

STGB § 288 Vereiteln der Zwangsvollstreckung
(1) Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja klar. Warum auch nicht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.