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Polizei nimmt Gegenanzeige auf - Grenzt an Verarschung
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EmZett2607
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 12
Wohnort: 14641 Nauen

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 14:53    Titel: Polizei nimmt Gegenanzeige auf - Grenzt an Verarschung Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich hab ein Problem mit unseren "Gesetzeshütern".
Ich habe eine Anzeige gegen eine andere Mietpartei aufgegeben, diese auch bei der Polizei gemeldet. Jetzt bekomme ich wg des gleichen Deliktes zusammen mit einen Bekannten eine Gegenanzeige. Meine Anzeige wird zurückgezogen bzw. nicht bearbeitet.

Tathergang: Mittwoch, den 19.04.2006, gegen 16:45 wird meine Tür vom oben genannten Mitmieter so eingetreten, das diese buchstäblich aus den Angeln fällt. Bei der alarmierten Polizei wird man erst mal mit dummen Sprüchen wie z. B. bei euch im Aufgang ist wohl immer was los, vertröstet. Der Vermieter übernimmt nach Verständigung keine Haftung, erst soll Strafantrag gestellt werden, sobald dieser dann bearbeitet und abgeschlossen ist, wird evtl. die Tür ausgetauscht. Bei der Polizeidienststelle angekommen, wird man ebenfalls von oben herab behandelt (wartezeit: 1 1/2 Stunden), der einzige Hinweis: Stelle Sie Ihren Pkw bei seite, sonst kostet sie das 15,- € Strafe. Bei der Aufnahme des Tatherganges der nächste Witz, plötzlich steht man selber als Beschuldigter da, Täter und Opferrolle werden umgedreht. Heute, am 26.04.2006, bekomm ich ein Schreiben mit der Aufforderung zum Sachverhalt Aussagen zu tätigen, als BESCHULDIGTER!

Es wurde weder ein Racheakt noch sonstwede Dinge, die ich durchaus gerne getan hätte, in die Tat umgesetzt. Eine Sachbeschädigung fand zu keiner Zeit statt.

Wie Sie sehen, stehe ich als Opfer plötzlich als Täter da, weil die Polizei nichts unternimmt bzw. den Fall zu den Akten legt. Eine Entscheidung des Vermieters erfolgte bisher auch noch nicht. Die Eingangstür ist weiterhin beschädigt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.04.06, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

ch glaube nicht dass Sie ein größeres Problem mit der Polizei sondern mit Ihrer Umwelt haben... Dafür, dass Ihre Tür wieder gerichtet wird, ist auch nicht die Polizei, sondern Ihr vermieter zuständig. Die Polizei macht nicht ohne weiteres gegen Sie ein verfahren auf. Auch wenn hier keine Rechtsberatung erfolgen wird, was genau wirft man Ihnen denn jetzt vor??
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EmZett2607
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 12
Wohnort: 14641 Nauen

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 15:12    Titel: ??????? Antworten mit Zitat

1. Die Polizei unternahm als Sie alarmiert wurde nichts!!!! Und das obwohl für jeden ersichtlich eine Straftat (Strafbare handlung) vorlag!

2. Mir wird der Gleiche Fall vorgeworfen, plötzlich soll ich die Tür bei meinen Mitmieter eingetreten haben, was ich jedoch nicht mal mehr im Ansatz tat!!

Ich weiß nicht wie Sie es sehen, aber für mich besteht da ein Problem mit der Polizei. Sie waren hier vor Ort und konnten sich ein genaues Bild der Lage machen. Der Vermieter unternimmt erst etwas, wenn die Sachlage mit der Polizei geklärt ist, d. h. dass beides im direkten Zusammenhang steht!
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.04.06, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das sind IMO zwei verschiedene Sachverhalte. Wenn Sie anzeigen dass Ihr Nachbar Ihnen die Tür eintritt (übrigens bloße Sachbeschädigung) ist das eine sache; wenn die Poliezi feststellt oder mitgeteilt bekommt (von wem auch immer) dass Sie Ihrerseits die Tür Ihres Nachbarn eingetreten haben sollen eine andere. und natürlich können Sie dann als Beschuldigter gerhört werden.

Was hätte denn die Polizei Ihrer Ansicht nach tun sollen? Den Nachbarn verhaften? geht nicht. Die werden den Sachverhalt kurz ermitteln und der StA übermitteln, auf dass dort entschieden wird ob weitere Ermittlungen angestellt werden sollen, das Verfahren eingestellt (Privatklagedelikt) oder angeklagt wird. und genau so wird bei Ihnen verfahren.

Beschweren können Sie sich IMO erst dann, wenn auf Ihre Anzeige GAR NICHTS passiert, also insbesondere auch die Anzeige nicht aufgenommen oder weitergeleitet wird. Aber bis dahin...
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 16:35    Titel: Re: Polizei nimmt Gegenanzeige auf - Grenzt an Verarschung Antworten mit Zitat

EmZett2607 hat folgendes geschrieben::
Meine Anzeige wird zurückgezogen bzw. nicht bearbeitet.
Das glaube ich ja nun gar nicht.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Jetzt erst einmal ruhig Blut EmZett2607.
Natürlich sollen Sie als Beschuldigter Gelegenheit bekommen, sich zum vorgeworfenen Sachverhalt zu äussern (Sie müssen aber übrigens nicht. Sie können den Termin auch ungenutzt verstreichen lassen). Wäre Ihnen tatsächlich lieber gewesen, Sie würden gar nicht befragt, um Ihre Sicht der Dinge darzulegen ? Ich verstehe, dass Sie wütend sind, aber doch bitte nicht auf die Polizei ! Ihr Nachbar hat Anzeige/Strafantrag gestellt und es ist der Job der Polizei, den entgegen zunehmen und abzuarbeiten. Und zwar immer und egal was sich die ermittelnden Beamten dabei denken, bevor sie die Sache weiterleiten. Was daraus dann wird, ist nicht Sache der Polizei, sondern Sache der StA. (und mit Verlaub, falsch geparkt ist falsch geparkt. Sie haben ja nicht Ihre in den Presswehen liegende Frau ins Krankenhaus zur Entbindung gebracht und dabei eine rote Ampel mitgenommen. Sie waren sicher aufgeregt, aber ein Leben war doch wohl nicht in Gefahr?)

Was gibt Ihnen eigentlich die Sicherheit, dass Ihr Nachbar auf Ihre Anzeige hin nicht ein gleiches Schreiben im Briefkasten hatte, in dem er der Beschuldigte ist ? Über solche Massnahmen werden Sie als Anzeiger/ Strafanträger wohl kaum informiert werden....

Herzliche Grüsse

Lulu
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viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Eben.

Mir ist auch der Hergang noch nicht so ganz klar...
Hat der Nachbar gleich, als die Polizei erschien, den Beamten seine eigene (kaputte?) Tür gezeigt? Oder fiel ihm das erst ein paar Tage später ein? Wurde die Tür des Nachbarn veilleicht sogar erst ein paar Tage später beschädigt? (Von wem auch immer sei mal dahingestellt).
Oder hat sich überhaupt gar niemand an der Tür des Nachbarn vegriffen?

Vielleicht wäre ja ein klärendes Gespräch ganz hilfreich, va, wenn sich sogar schon zur Polizei ´rumgesprochen hat, dass im Hausflur bei X und Y ab und an ganz schön was geboten ist Mit den Augen rollen . Macht ja so auch keinen Spaß, das Hausflur-Teilen Winken .
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EmZett2607
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 12
Wohnort: 14641 Nauen

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Nachbar wohnt 3 Etagen unter mir, dass nur mal als Information (Er im ersten, ich im Vierten Stockwerk).

Die Anzeige meines Nachbarn erfolgte ca. 5 Tage nachdem ich die Polizei herbeigerufen hatte. Es hatte sich keiner in irgendeiner mir bekannten Weise an seiner Tür vergriffen, bzw. versucht diese zu beschädigen.

Selbst ein klärendes Gespräch wird von Ihm abgelehnt!

Vielleicht verstehen sie es jetzt, warum ich so enttäuscht bin.

Zur Parksache:

Wenn man schon wütend über die Kommentare der herbeigerufenen Polizei ist, sollte man das genze doch bitte auch mit etwas mehr Lockerheit ansehen. Wieso wurde z. B. die Anzeige nicht gleich beim Tatort aufgenommen=?????
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omnerritas
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 428
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurde bereits erwähnt aber ich gehe davon aus, dass ihre Anzeige genauso wie die Anzeige ihres Nachbarn ganz normal bearbeitet werden.

Wenn sie 1,5 Stunden darauf warten müssen, dass ihre Anzeige entgegengenommen wird, dann können sie auf die Politiker sauer sein, welche seit Jahren Stellenraubbau auch bei der Polizei betreiben. Cool

Ihre Anzeige wurde aufgenommen, die Sachbeschädigung (mehr ist es nun einmal im strafrechtlichen Sinne) sogar in Augenschein genommen und die weitere Bearbeitung inklusive einer Beschuldigtenvernehmung wird sicherlich durchgeführt werden.
Wenn sie nicht darauf verzichtet haben, würden sie über eine Einstellung des Verfahrens informiert werden.
Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, bleibt ihnen noch der Weg der Privatklage, denn ihnen bzw. ihren Vermieter dürfte es auf Schadenersatz ankommen und wohl weniger um die Ahndung der strafrechtlichen Seite.

Die Sache mit der Wohnungstüre liegt überhaupt nicht im Einflußbereich der Polizei, diese nimmt Anzeigen entgegen, ermittelt und produziert Sicherheit. Sie haben wohl eher ein Problem mit ihrem Vermieter, von ihrem Nachbarn ganz zu schweigen...

Haben sie falsch geparkt? Ihre Aufregung kann ich ja verstehen aber wenn sie zu einer Anzeigenerstattung oder auch einer Vernehmung zu einer Polizeidienststelle fahren ist es doch nun wirklich nicht schlau direkt davor falsch zu parken. Mit den Augen rollen

Da ihr Nachbar sie angezeigt hat werden auch in dieser Richtung Ermittlungen aufgenommen, das ist normal, muss sogar so sein. Ihr Nachbar wird sicherlich auf die Straftatbestände "vortäuschen einer Straftat" und "falsche Verdächtigung" hingewiesen worden sein.
Eventuell wird Polizei auch in diese Richtung ermitteln, wenn sie hierfür Anhaltspunkte entdeckt, bzw. sie dies anzeigen möchten. Wenn sie zu ihrer Vernehmung als Beschuldigter erscheinen, kann es auch durchaus sein, dass der Beamte auch von ganz allein auf die Idee kommen könnte, dass ihr Nachbar ihn "veräppelt" haben könnte oder, dass sie tatsächlich aus Rache nun ihrerseits eine Sachbeschädigung begangen haben könnten. Die Staatsanwaltschaft wird die Ermittlungsergebnisse dann in die Hand bekommen und dann entscheiden ob das ganze dann vor Gericht geht oder ob die Beteiligten auf den Weg der Privatklage verwiesen werden.

Alles in allem ein ganz normaler Vorgang, alles verläuft normal auch wenn es für sie als Geschädigten natürlich unbefriedigend ist. Traurig

Viel Glück

PS: Nochmal zur Parksache, es ist einfach nicht schlau direkt vor einer Polizeidienststelle falsch zu parken. Die Polizeibeamten könnten sich provoziert fühlen, weil es einfach eine Unverschämtheit ist, sie könnten auch so geparkt haben, dass ein Streifenwage im Fall des Falles nicht ganz so schnell vom Gelände fahren kann, wie es von den eingesetzten Beamten gewünscht ist und das es sehr schlecht für das Image der Polizei sein könnte, wenn Bürger an der Dienststelle vorbeikommen und davor parkt jeder wie Kraut und Rüben.... Ihren Ärger kann ich verstehen aber die Polizeibeamten auch...
Strafanzeigen werden fast grundsätzlich nicht vor Ort aufgenommen. Saubere Belehrung, Dokumentation gehören nämlich zu einer Anzeige dazu, abgesehen davon würden vermutlich viermal soviele Anzeigen aufgegeben werden, was dann wieder mit einem Anstieg auch von Delikten im Bereich falsche Verdächtigung und vortäuschen einer Straftat resultieren würde. Sowas ist in meinen Augen keine Schikane, vor allem auch deswegen, weil Polizeibeamte nicht Anzeigenschreibend in Treppenhäusern benötigt werden, sondern auf Streife, draußen, sondern reiner Schutz für den Bürger und normaler Arbeitsablauf.
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Meine postings spiegeln lediglich meine Meinung zu den laut Forenregeln fiktiven Fallbeispielen wider.
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Spik3
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Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 03.05.06, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt so als hätte der Nachbar einfach dieselbe Anzeige gegen Sie erstattet aus Rache, obwohl seine Tür komplett heil ist bzw. da nichts zu sehen ist?

Ihre Tür ist eingetreten und sie haben einen Schaden nicht er.
Sollte das vor Gericht kommen bin ich gespannt auf die Argumentation ihres Nachbarns.
Sie haben seine Tür eingetreten aber die Tür hat nichtmal nen Kratzer....aha.

Haben sie ihn denn gesehen wie ER ihre Tür eingetreten hat, bzw. versucht hat einzutreten, sprich in der Wohnung und als die Tür fiel stand er da bzw. ist wieder abgehauen?
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 17:38    Titel: Re: Polizei nimmt Gegenanzeige auf - Grenzt an Verarschung Antworten mit Zitat

EmZett2607 hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute,

ich hab ein Problem mit unseren "Gesetzeshütern".
Ich habe eine Anzeige gegen eine andere Mietpartei aufgegeben, diese auch bei der Polizei gemeldet. Jetzt bekomme ich wg des gleichen Deliktes zusammen mit einen Bekannten eine Gegenanzeige. Meine Anzeige wird zurückgezogen bzw. nicht bearbeitet.

Tathergang: Mittwoch, den 19.04.2006, gegen 16:45 wird meine Tür vom oben genannten Mitmieter so eingetreten, das diese buchstäblich aus den Angeln fällt. Bei der alarmierten Polizei wird man erst mal mit dummen Sprüchen wie z. B. bei euch im Aufgang ist wohl immer was los, vertröstet. Der Vermieter übernimmt nach Verständigung keine Haftung, erst soll Strafantrag gestellt werden, sobald dieser dann bearbeitet und abgeschlossen ist, wird evtl. die Tür ausgetauscht. Bei der Polizeidienststelle angekommen, wird man ebenfalls von oben herab behandelt (wartezeit: 1 1/2 Stunden), der einzige Hinweis: Stelle Sie Ihren Pkw bei seite, sonst kostet sie das 15,- € Strafe. Bei der Aufnahme des Tatherganges der nächste Witz, plötzlich steht man selber als Beschuldigter da, Täter und Opferrolle werden umgedreht. Heute, am 26.04.2006, bekomm ich ein Schreiben mit der Aufforderung zum Sachverhalt Aussagen zu tätigen, als BESCHULDIGTER!

Es wurde weder ein Racheakt noch sonstwede Dinge, die ich durchaus gerne getan hätte, in die Tat umgesetzt. Eine Sachbeschädigung fand zu keiner Zeit statt.

Wie Sie sehen, stehe ich als Opfer plötzlich als Täter da, weil die Polizei nichts unternimmt bzw. den Fall zu den Akten legt. Eine Entscheidung des Vermieters erfolgte bisher auch noch nicht. Die Eingangstür ist weiterhin beschädigt.



Sehr glücklich Hallöle

Leider habe ich Ihren interessanten Beitrag bislang gar nicht so recht wahrgenommen.
Sie hatten also ein Negativerlebnis mit Ihrer ortsansässigen Polizei?

Bei der alarmierten Polizei wird man erst mal mit dummen Sprüchen wie z. B. bei euch im Aufgang ist wohl immer was los, vertröstet.

Könnte es sein, dass diese bereits desöfteren bei Ihnen angerückt ist, um Streitigkeiten in dem Mietshaus, welches Sie bewohnen, zu schlichten bzw. einzuschreiten. Könnte es sein, dass Sie mittlerweile polizeibekannt sind? Eventuell sogar als Querulant?


Grüssle Winken
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

...mir ist eben noch etwas eingefallen, dass ich gern fragen/wissen würde : ich HÖRTE (auch nicht aus berufenem Munde..) dass die Polizei gelegentlich keine Anzeigen aufnimmt, wenn der Anzeigende möglicherweise mehr getrunken hat, als für einen Menschen´im Allgemeinen gut ist.....(Obermotzbruder weiss das sicher genau)

Wäre das vielleicht ein Grund dafür, dass die Polizei nicht gerade mit Blaulicht und einem MEK angerückt ist und auch nicht so engagiert bei der Aufnahme der Anzeige war ?


Herzliche Grüsse

Lulu
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Haargenau. Anzeige Volltrunkener werden grundsätzlich nicht entgegengenommen. Allerdings gibt es natürlich auch hier die Ausnahme. Wenn der Anzeigeerstatter deutlich mißhandelt wurde, wird die Polizei schon einschreiten. Bei Bagatelldelikten eher nicht.

Grüssle
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Sehr glücklich Hallöle

Haargenau. Anzeige Volltrunkener werden grundsätzlich nicht entgegengenommen. Allerdings gibt es natürlich auch hier die Ausnahme. Wenn der Anzeigeerstatter deutlich mißhandelt wurde, wird die Polizei schon einschreiten. Bei Bagatelldelikten eher nicht.

Grüssle

Was aber wenn unser Betrunkener soviel getrunken hat, dass er sich im nüchternen Zustand an nichts mehr erinnern kann? Ein Verfahren weniger? (Andererseits wäre es natürlich fragwürdig Leute zu vernehmen, die nicht mehr in der Lage sind den §55 StPO zu verstehen...)
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EmZett2607
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 12
Wohnort: 14641 Nauen

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja ein bekannter der bei mir zu Besuch war, hat Ihn eindeutig Identifiziert, ich selber habe mitbekommen wie er die Treppen runtergerannt ist.

Wie bereits erwähnt wohnt er im Ersten Stock, als wir ankamen verschloß er seine Tür und öffnete diese auch nicht mehr.
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