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Zuverlässigkeitsüberprüfung

 
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Mackie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 19:48    Titel: Zuverlässigkeitsüberprüfung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine ernste Frage und bitte um eine Einschätzung die der
Wahrheit entspricht. Ich habe vor kurzem die Ausbildung zum
Verkehrsflugzeugführer angetreten, nur habe ich folgende "Fehler" in der
Vergangenheit begangen.

Also ich bin jetzt 23 Jahre alt.

Ich bin wie ich 18 Jahre alt war (also vor 5 Jahren) mit Betäubungsmittel in der Tasche erwischt worden. Ich habe nie geraucht und werde es auch nie machen. Naja da es nur
eine sehr geringe Menge war (1g) bin ich "nur" ermahnt worden und von einer
Strafverfolgung wurde abgesehen?... Also dürfte in meinem polizeilichen Führungszeugnis nichts davon stehen. Wurde ja nicht verurteilt. Vorallem da ich nie vor hatte dieses Gramm zu rauchen und auch ncoh nie was mit Drogen am Hut hatte, ärgert mich dieser Vorfall besonders.

2. Letzten November hatten 2 Freunde und ich Probleme mit einem angetrunkenen Typen. Wir haben ihn nicht angelangt oder geschlagen sondern veruscht ihn zu beruhigen. Naja er wollte dann einen von meinen Freunden schlagen (nicht mich, hab mich aus der Sache so gut es ging rausgehalten), traf ihn aber nciht und fiel weil
er so betrunken war einfach mit dem Gesicht auf den Boden... Die Folge warn
2 ausgeschlagene Zähne.... Leider

Naja jedenfalls hat er uns 3 angezeigt. Das war letzten November und unsere
Aussagen vor der Poliezi warn Anfang diesen Jahres. Die Polizei selber
meinte das es sehr gute Chancen für uns wären das es nicht zu einer Anklage
kommt und sozusagen eingestellt wird. Bis heute haben wir noch keine Antwort
von der Staatsanwaltschaft erhalten. Ich gehe sicher davon aus das es nicht
zur anklage kommen wird da unsere Aussagen der Wahrheit entsprechen und wir,
vorallem ich tatsächlich unschuldg sind.

nun meine Frage, wird es Probleme für mich geben? Vorallem bei der
Zuverlässigkeitsüberprüfung wird doch viel überprüft. Ich würde mich sehr
freuen wenn sie mir ihre einschätzung geben könnten.

MFG
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu 1)
Ohne Verurteilung bzw. rechtskräftigem Urteil sollte auch kein Eintrag im BZR vorliegen.
Alledings gebe ich zu bedenken, dass die (zumindest in Bayern) folgende 3 Behörden abgefragt werden routinemäßig: LKA, Verfassungsschutz, Bundeszentralregister
Auch wenn im BZR kein Eintrag vorhanden ist, so stellt sich die Frage, ob der Vorgang noch in den Datensätzen der Polizei gespeichert ist. Nach 5 Jahren allerdings könnte auch dieser gelöscht sein... wie gesagt: könnte!

zu 2)
Erkundigen Sie sich doch einmal bei der Staatsanwaltschaft zum Stand des Verfahrens.
Sollte der Viorfall tatsächlich gerichtlich geklärt werden, würde ich das Urteil abwarten, muß die ZÜP bereits vorher, also während des laufenden Verfahrens gestellt werden, so würde ich die zuständige Behörde für Deine Ausbildung darüber informieren oder zumindest die weitere Vorgehensweise abklären.
Ein persönliches Gespräch hilft da bestimmt weiter...

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_________________
Grüße,
Thomas

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