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Kunde A hat im Fitness-Studio B (was eines sein soll, um gesund abzunehmen) einen Vertrag für 1 Jahr geschlossen.
Seit einiger Zeit wird der Kunde von gesundheitlichen Beschwerden geplagt, die es ihm nicht möglich machen, das Studio weiterhin zu nutzen.
Ein Arzt hat ihm ein Attest geschrieben, dass er aufgrund von Erkrankungen der Knie und Füße keinen Sport machen darf bzw. keine Bewegung, die über das absolut notwendige Maß hinaus geht. Dies entspricht auch den Tatsachen, da bereits Treppensteigen schmerzhaft sehr ist.
Jetzt bekommt der Kunde die Antwort, dass das Studio die Diagnose wissen müsse, da es sich um ein "Gesundheitsstudio" handele, das mit Ärzten und Heilpraktikern zusammenarbeite und dem Kunden ggf. helfen können.
1. Wusste der Kunde davon nix, dass es ein Gesundheitsstudio sei und eine "Kooperation" mit Medizinern bestehe.
2. Hat der Kunde noch nicht mal eine Vertragskopie erhalten um sich ggf. die Bedingungen durchzulesen.
3. Dachte er immer, Diagnosen gehen andere (z.B. das Studio) nix an, wenn der Arzt ein Attest schreibt.
Was jetzt?
Muss der Kunde in dem Studio bleiben?
Muss er die Diagnosen mitteilen? Die Ärzzte sind sich selber kaum über die Diagnosen einig.
Müsste er sich ggf. bei deren Ärzten vorstellen?
Kunde A hat im Fitness-Studio B (was eines sein soll, um gesund abzunehmen) einen Vertrag für 1 Jahr geschlossen.
Seit einiger Zeit wird der Kunde von gesundheitlichen Beschwerden geplagt, die es ihm nicht möglich machen, das Studio weiterhin zu nutzen.
Ein Arzt hat ihm ein Attest geschrieben, dass er aufgrund von Erkrankungen der Knie und Füße keinen Sport machen darf bzw. keine Bewegung, die über das absolut notwendige Maß hinaus geht. Dies entspricht auch den Tatsachen, da bereits Treppensteigen schmerzhaft sehr ist.
Jetzt bekommt der Kunde die Antwort, dass das Studio die Diagnose wissen müsse, da es sich um ein "Gesundheitsstudio" handele, das mit Ärzten und Heilpraktikern zusammenarbeite und dem Kunden ggf. helfen können.
1. Wusste der Kunde davon nix, dass es ein Gesundheitsstudio sei und eine "Kooperation" mit Medizinern bestehe.
2. Hat der Kunde noch nicht mal eine Vertragskopie erhalten um sich ggf. die Bedingungen durchzulesen.
3. Dachte er immer, Diagnosen gehen andere (z.B. das Studio) nix an, wenn der Arzt ein Attest schreibt.
Was jetzt?
Muss der Kunde in dem Studio bleiben?
Muss er die Diagnosen mitteilen? Die Ärzzte sind sich selber kaum über die Diagnosen einig.
Müsste er sich ggf. bei deren Ärzten vorstellen?
Wäre für Tipps bei diesem Problem dankbar.
Ich denke nicht, dass dies das Sportstudio irgendetwas angeht... eine Bekannte von mir hat auch aus Gesundheitsgründen gekündigt... das Attest über die Knieprobleme reichte hierbei aus!
Zwar wurde die Anmeldegebühr behalten, aber sie kam da unterjährig wieder raus.
Ich kann mir also auch nicht vorstellen, dass die hierzu berechtigt sind.
Soweit kommt es noch!!! Ist ja nicht so, dass Sie dort eine Lebensversicherung abschließen wollen und Sie etwas von denen wollen...
Genausogut gehe ich doch nicht ins Fitnessstudio um mich von den dortigen "Ärzten" untersuchen zu lassen, oder sonstiges...
Jedoch wäre es auch hier schonmal ratsam die Vertragsgrundlagen zu kennen...
Den Vertrag schickt sie zu, so dass man das nachlesen kann.
Die telefonische Antwort des Studios war, der Kunde könne ja die Gymnastikprogramme durchführen, wenn an den Geräten nicht trainiert werden könne, bzw. einzelne Oberkörperübungen machen.
Allenfalls würde sie einen Vergleich anbieten - z.B. zum Ende Juli raus.
Das will der Kunde aber nicht einsehen, denn schließlich hat er schon lange genug gezahlt, ohne dass er gehen konnte.
Auf den Hinweis mit möglichen Urteilen zugunsten des Kündigenden erwiderte sie, es gäbe auch gegensätzliche Entscheidungen. Sehr kooperativ zeigt sie sich nicht.
Werde dies noch einmal im "Sportforum" posten. Dort gibt es mehrere dieser Fälle.
Eine Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde, ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteilige, so die Rechtsprechung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man vorzeitig kündigen, ebenso auch, wenn das Fitnessstudio umziehen würde.
vgl. hierzu: LG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.1994 - 12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil v. 08.11.1990 - 8 O 343/90 + Urteile v. 25.10.1990 - 8 O 318/90 + 8 O 223/90).
Der Mitgliedsvertrag mit einem Fitnesscenter ist aus wichtigem Grund kündbar, wenn der Hausarzt des Mitglieds von der Teilnahme an Fitnessübungen für längere Zeit abrät. Auf die Frage, ob der im Attest dokumentierte Rat medizinisch berechtigt und sachlich begründet ist, kommt es nicht an. Die Kündigung des Mitgliedsvertrags mit einem Fitnesscenter aus wichtigem Grund setzt nicht voraus, dass das Mitglied gänzlich sportunfähig ist. Im Regelfall ist eine Kündigung vielmehr schon dann möglich, wenn ein – aus Sicht des Mitglieds – wichtiger Teil der Übungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
AG Rastatt, Urteile v. 04.04./25.04.2002 – 1 C 19/02 und 1 C 398/01 = NJW-RR 2002, 1280
Wenn sich das Studio (wie leider oft) uneinsichtig zeigt, dann eine schriftliche fristlose Kündigung unter Zeugen abgeben oder hinschicken, die Abbuchungsvollmacht, so abgegeben, widerrufen und danach in Ruhe abwarten, ob das Studio etwas unternimmt. Die vom Studio behauptete gegenläufige Rechtsprechung möge erst einmal vorgelegt werden. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Anruf im Studio - nach einem erhaltenen Brief - ergab, Kündigung wird so nicht akzeptiert, weil man ja verschiedene andere Dinge, die angeboten werden, machen kann. Es sei ja nicht nur auf die Geräte beschränkt.
Außerdem stände in dem Attest keine Diagnose.
Man würde höchtens einer vorzeitigen Auflösung zum 31.07.06 zustimmen (Vertrag läuft bis 30.09.06)
Im Vertrag steht u.a.
Mitglied bestätigt sportgesund zu sein
Das war auch überwiegend so, aber statt sich zu verbessern haben sich bestehende Probleme verschlechtert.
Krankheit/Ausfallzeiten
Sollten nach der Anmeldung unvorhersehbare Ausfallzeiten ... z.B. durch Krankheit ... eintreten, wird die Vereinbarung im Einvernehmen für einen bestimmten Zeitraum von mind. 1 Monat ausgesetzt. Attest ist vorzulegen. .... Vertragslaufzeit verlängert sich um entsprechende Ruhezeit.
Was kann man jetzt machen? Kündigung aufrechterhalten, Einzugsermächtigung widerrufen und abwarten?
Wenn man sich vorstellt, wegen ca. 120 € machen die so ein Theater und riskieren damit negative Werbung für ihr Studio.
"xyz darf aus medizinischen Gründen keine Übungen machen, die die Kniegelenke, Sprunggelenke und Füße über das alltägliche notwendige Maß hinaus belasten."
Reicht das aus? Der Arzt wollte nicht mehr schreiben.
Zusätzlich besteht Arthrose in beiden Daumensattelgelenken.
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