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Verfasst am: 13.05.06, 22:28 Titel: Kater auf Nachbarsbalkon
Wohne in einer Mietwohnung und mein Karter geht immer auf den Nachbarbalkon das ist soweit auch nicht schlimm aber ausgerechnet diese Nachbarin hat ne Katzenfobie
nun gibt es schon krieg!!!! Der Lebesgefährte der Nachbarin drohte mir meine katze umzubringen sollte er noch einmal auf seinen Balkon sein.Ich habe schon versucht durch ein Gitter ihn davon abzuhalten aber er springt einfach drüber.Nun hab ich Angst um meinen Karter.Wie sieht es Rechtlich aus hab beim Einzug meine Katzen angegeben und Tierhaltung ist hier auch erlaubt.Bin furchbar unglücklich und weiß nicht mehr was ich machen soll.
LG
Nomdu75
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 13.05.06, 23:03 Titel:
Hallo!
Gehen Sie in ein Tierfachgeschäft und besorgen Sie sich ein Katzennetz / Katzenfangnetz (das reicht dann von der Brüstung bis zum Dach. Dann kann er von Ihrem Balkon nicht runter (und ist vor schweren Abstürzen geschützt)
Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Verfasst am: 14.05.06, 08:16 Titel: Re: Kater auf Nachbarsbalkon
Nomdu75 hat folgendes geschrieben::
Bin furchbar unglücklich und weiß nicht mehr was ich machen soll.
LG
Nomdu75
Wie Lulu geschrieben hat: Mach den Balkon katzensicher! Ist doch nicht unmöglich, heutzutage bekommst Du dafür überall das notwendige Material (Zoofachgeschäft, Internet, ggf. Baumarkt, wenn man handwerklich einigermaßen geschickt ist und nicht nur was Nützliches, sondern vielleicht auch was Ansehnliches bauen möchte).
Letzendlich wird sich die Katze ja nicht nur auf den Balkon beschränken, sondern auch die fremde Wohung inspizieren, wenn die Balkontüre offen steht. Und die Gründe, warum Deine Katze dort nicht begrüßt wird, solltest Du akzeptieren: Deine Nachbarin sollte angstfrei ihre Wohnung und ihren Balkon nutzen können. Es ist nicht schön, wenn man unter einer Phobie leidet, in seinem privaten Wohnebreich mit einem Objekt, welches diese Phobie auslöst, konfrontiert zu werden.
Du hast Deine Wohnung und Deinen Balkon gemietet. Nicht Wohnung und Balkon Deiner Nachbarin.
Rechtlich sieht es so aus, daß Deine Nachbarin bzw. ihr Lebensgefährte Deine Katze nicht willentlich töten dürfen. Sie müßten den Rechtsweg einschlagen. Aber eine Katze kann verunglücken, wenn man sie von einem Balkon oder aus einer Wohnung vertreibt, und selbst wenn Du wüßtest, daß ihr jemand das Genick gebrochen und sie erst anschließend vom Balkon auf die Straße geworfen hat, wie könntest Du das beweisen? Zumal die Katze tot wäre, so oder so...
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